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Programm Arbeit

Programm - Zukunft der Arbeit

 

Zukunft der Arbeit - Grundsätze

I. Teilhabe an Erwerbsarbeit als liberales Ziel

 

An der Schwelle zum 21. Jahrhundert müssen die alten Bilder von Arbeit kritisch hinterfragt werden. Die durch die fortschreitende Globalisierung, die fortschreitende Technisierung sowie die zunehmende Entindustrialisierung hervorgerufenen Veränderungen werden die Arbeitsweisen der Menschen beeinflussen. Die Arbeit geht nicht aus, aber sie wird andere Formen annehmen.

 

Dem entgegen bleiben die Motive der Menschen für Beschäftigung die gleichen. Arbeit bedeutet für jeden die Möglichkeit, sich selbst zu verwirklichen, seine materiellen Bedürfnisse eigenständig zu befriedigen und Verantwortung in der Gesellschaft zu tragen.

 

Ungewollte Arbeitslosigkeit ist eine Beschränkung von Freiheit und führt zu gesellschaftlicher Ausgrenzung. Sie provoziert soziale Ungleichheit, gesellschaftliche Spannungen und gefährdet die Stabilität des demokratischen Systems.

 

Wir Liberale halten deshalb am Ziel der Vollbeschäftigung fest, wissen jedoch, dass dieses nicht kurzfristig zu erreichen ist.. Auch in Zukunft soll darauf hingewirkt werden, jedem Menschen, die Teilhabe an Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Eine Zweidrittel-Gesellschaft der Arbeitsplatzbesitzer, die Dauerarbeitslose mit "Brot und Spiele" ruhigstellt, kommt für uns nicht in Frage. Wir wollen Arbeit statt Alimentierung.

 

 

 

II. Veränderungen der Arbeitswelt

 

1. Dezentralisierung von Arbeit in der Informationsgesellschaft

 

Der Siegeszug des Computers hat die Arbeitswelt verändert. Mit den neuen Medien wie dem Internet beschleunigt sich dieser Wandel noch einmal. Dieser Umbruch hat tiefgreifende Veränderungen der Arbeitsorganisation zur Folge.

 

Viele Informationen stehen über Datenbanken und Inter-/Intranet im Prinzip jedem Mitarbeiter zur Verfügung. Informationsmonopole als Machtposition der Unternehmensführung brechen auf. Das ermöglicht es, Hierarchien abzubauen und auf Selbstorganisation in kleinen Einheiten zu setzen. Entscheidungskompetenz, Verantwortung und Flexibilität nehmen für den einzelnen Arbeitnehmer tendenziell zu.

 

Computer und neue Medien ermöglichen es, Arbeiten unabhängig von Zeit und Raum auszuführen, d.h. ohne zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort mit Kollegen zusammenzuarbeiten. Der Betrieb im klassischen Sinne nimmt an Bedeutung als Arbeitsstätte ab. Dies bringt mehr Flexibilität und Selbstbestimmung für den Mitarbeiter, aber auch mehr Wettbewerb mit Arbeitnehmern in anderen Regionen. Zugleich wird die selbständige Ausübung von Tätigkeiten immer häufiger möglich.

 

 

 

2. Neue Selbständigkeit in der Informationsgesellschaft

 

Die neuen technologischen Möglichkeiten, die gesellschaftliche Individualisierung und die marktorientierte Dezentralisierung der Unternehmen werden den Charakter der Arbeitsverhältnisse an sich grundlegend verändern.

 

Der Arbeitsmarkt wird sich von einem Markt fester Arbeitsverhältnisse hin zu einem Markt der zu erledigenden Arbeiten entwickeln. Arbeitgeber werden nicht mehr nur Stellen, sondern auch vermehrt Projektverträge anbieten. Anstelle des bisherigen Arbeitslohnes wird hier dann ein Ergebnishonorar, die Projektvergütung, in den Vordergrund treten.

 

Die Grenze zwischen Projektnehmer und Projektgeber verschwindet. Die heute noch gängige Form der höchstpersönlich zu leistenden Dienstleistung wird künftig durch die Möglichkeit zur Unterbeauftragung abgelöst. Ferner können sich einzelne Projektnehmer zusammenschließen, um in einer Art Studiosystem bzw. virtuellem Unternehmen ihre Dienstleistungen anzubieten. Durch wechselnde Projektteams entstehen Arbeitsverhältnisse von Gleichrangigen. In dem Maße, wie Hierarchien verflachen, steigen die Anforderungen an Selbständigkeit und Eigenverantwortung.

 

So, wie im 19. Jahrhundert die Handwerker von Ort zu Ort gezogen sind, sind die Projektarbeiter die "Wanderarbeiter des 21. Jahrhunderts", die Projekte bei wechselnden Projektgebern ausführen. Die bringt mehr Zeitsouveränität, mehr Chancen, Fähigkeiten zu entwickeln, aber auch einen Rückgang von Sicherheit für den einzelnen.

 

Durch die erhöhte Selbständigkeit und Flexibilität der Projektnehmer kann es gelingen, dass Familie und Erwerbsarbeit besser miteinander vereinbart werden. Andererseits werden Frauen so lange von diesen Beschäftigungschancen ausgenommen, wie sich die geschlechtsspezifische Berufsverteilung in der Gesellschaft weiter manifestiert. Denn Projektarbeit wird sich vorwiegend bei Hochtechnologie und neuen Kommunikationsformen etablieren können. In diesen Bereichen sind Frauen heute unterrepräsentiert.

 

In den Bereichen, die von dieser neuen Selbständigkeit erfasst werden, werden Tarifverträge ebenso hinfällig wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Die auf Beiträgen nichtselbständiger Arbeitnehmer basierenden sozialen Sicherungssysteme werden weiter erodieren. Der Kreis der Beitragszahler nimmt ab, während hohe Altansprüche bedient werden müssen.

  

 

3. Chancen der Globalisierung

 

Neue Technologien führen neben neuen Produktionsprozessen auch zu neuen und billigeren Transport- und Kommunikationsmöglichkeiten, die bisherige mannigfaltige staatliche, gesellschaftliche, kulturelle und ökonomische Barrieren verschwinden lassen. Die Integration bisher abgeschotteter Teile der Welt und die Liberalisierung des Welthandels geben der Globalisierung weiteren Schub.

 

Die Globalisierung der Wirtschaft ist eine Chance für die Entwicklung der ganzen Welt. Neue Märkte eröffnen sich. Die Entwicklung der Schwellenländer und der neuen Industrieländer bietet zusammen mit den Effizienzgewinnen durch weltweiten Freihandel Perspektiven für ein wachsendes Weltsozialprodukt. Selbst bei einem geringerem Anteil am weltweiten Wohlstand können die Industrieländer weitere Wohlstandsgewinne erreichen, wenn der Wohlstand insgesamt größer wird.

 

Allerdings ist mit der Globalisierung auch ein gravierender Strukturwandel verbunden, der zu Arbeitsplatzverlusten in nicht mehr wettbewerbsfähigen Branchen führt. Die Steuerungsfähigkeit nationaler Wirtschafts- und Sozialpolitik nimmt ab. Nach den Waren- und Kapitalmärkten werden auch die Arbeitsmärkte faktisch zunehmend globalisiert.

 

 

 

4. Freizeit- und Dienstleistungsgesellschaft

 

In der Zukunft wird der Freizeitbereich für die Menschen eine immer größere Bedeutung erlangen. Tätigkeit heißt mehr als Erwerbstätigkeit, umfasst somit alle möglichen Bereiche, die erst in ihrer Summe die Beschäftigung des einzelnen ausmachen. So kommt es zur Selbstverwirklichung und materiellen Bedürfnisbefriedigung auf der einen sowie Verantwortungsübernahme in der Gesellschaft auf der anderen Seite. Gleichzeitig werden in diesem qualifizierten Dienstleistungssektor neue Arbeitsplätze entstehen. Das Bedürfnis der Menschen nach Amüsement und die Bereitschaft anderer, dieses auf die vielfältigste Weise zu befriedigen, führt zu einer neuen Gesellschaft, der Freizeitgesellschaft.

 

Aber auch alle anderen Servicebereiche, sei es im Bereich von Pflege, im privaten Haushalt oder im öffentlichen Bereich erhalten eine große Chance. Es wird darauf ankommen, die Einstellung der Deutschen zum Thema "Dienstleistung" zu verändern. Das betrifft beide sowohl, die Nachfrager- als auch die Anbieterseite: Nur dann, wenn die Menschen bereit sind, sich bei den Tätigkeiten, die sonst in Eigenarbeit versucht wurden, helfen zu lassen, kann ein neuer Markt entstehen.

 

 

 

III. Liberale Maßnahmen: Arbeit schaffen

 

1. Arbeit durch Innovation

 

Innovationen, Qualitäts- und Ideenwettbewerb sind der Schlüssel zu neuen Arbeitsplätzen im Technologiestandort Deutschland. Wenn wir den Preis- und Lohnwettbewerb nicht bestehen, dann müssen die Leistungen besser werden. Die weitere Verbesserung der Qualität akademischer und beruflicher Bildung, flexible Rahmenbedingungen für neue Technologien, die Freisetzung unternehmerischen Tatendranges und die Nutzung der Stärken eigenverantwortlicher Menschen, das sind Wege, den Innovationswettbewerb erfolgreich zu meistern.

 

Die rasant steigenden intellektuellen und praktischen Anforderungen an die Leistungsträger der Zukunft erfordern von jedem lebenslanges Lernen. Die wichtige Grundbildung in Schule und Hochschule soll verstärkt zu Urteilsfähigkeit und zum selbständigen Lernen befähigen. Insbesondere im Bereich der Projektarbeit wird von jedem einzelnen ein Höchstmaß an Flexibilität, Medien-, Kommunikations- und Sprachkompetenz gefordert.

 

Die berufliche Bildung muss die Veränderungen der Arbeitswelt rasch aufgreifen. Einerseits müssen technologische Entwicklungen und die Internationalisierung in die Berufsbildung aufgenommen werden. Andererseits sind für diejenigen, deren Begabungen nicht im theoretischen, sondern vielmehr im praktischen Bereich liegen, begabungsgerechte gestufte Ausbildungsgänge zu schaffen.

 

Das Bildungssystem wird die notwendigen inhaltlichen Anforderungen nur dann erfüllen können, wenn es reformiert wird und zudem die Ausgaben für Bildung und Forschung erhöht werden. Unter Wahrung von Chancengleichheit soll eine Hochschulreform Anreize geben, um Bildung wieder stärker zu einer effizienten nachfrageorientierten Dienstleistung zu machen.

 

 

 

2. Arbeit durch Existenzgründungen

 

Angesichts der wirtschaftlichen Trends liegt der Schlüssel zu mehr bei kleinen und mittleren Unternehmen und insbesondere bei Existenzgründern.

 

Zunächst muss das Know-how für Existenzgründer verbessert werden. Schulen und Hochschulen müssen ihre Ausbildung stärker auf die Anforderungen von mittelständischen Unternehmen und Selbständigen ausrichten. Z.B. sollten Existenzgründerseminare auch für Nicht-Betriebswirte und Gründerlehrstühle an wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten durch Umwidmung von Mitteln flächendeckend angeboten werden. Der Austausch zwischen Schulen und Wirtschaft muss verstärkt werden.

 

Das unübersichtliche Nebeneinander verschiedenster Fördermöglichkeiten für Existenzgründer muss beendet werden. Das Förderangebot muss gestrafft und vereinfacht werden. Der Risikokapitalmarkt muss ggf. durch Bürgschafts- und Refinanzierungsprogramme für private Investoren gestärkt werden. Dagegen lehnen die Jungen Liberalen jede direkte Beteiligung von staatlichen Banken auch an mittelständischen Unternehmen als Widerspruch zu einer notwendigen Privatisierungspolitik ab.

 

Existenzgründer werden mit kostenlosen bürokratischen Dienstleistungen für den Staat überproportional belastet. Damit der Gründer seine Zeit dem Aufbau seines Unternehmens widmen kann, gehören alle bürokratischen Anforderungen auf den Prüfstand. Gerade im Interesse von Existenzgründern müssen zudem die Genehmigungsverfahren insbesondere im Baurecht weiter verkürzt und vereinfacht werden.

 

Alle Markthemmnisse, die die etablierten Unternehmen gegen Neueinsteiger schützen, müssen beseitigt werden. Daher sollen sich auch Handwerksgesellen ohne Meisterbrief selbständig machen können und Freiberufler wie andere Selbständige werben dürfen.

 

 

 

3. Arbeit durch marktwirtschaftliche Erneuerung

 

Statt den neuen Entwicklungen mit neuen Regulierungen und Programmen entgegenzutreten, soll der Staat die Chancen des Umbruchs nutzen und sich im Sinne ordnungspolitischer Neutralität aus der Wirtschaftslenkung zurückziehen. Die deutsche und europäische Wirtschaftspolitik ist gefordert, die eigenen Unternehmen konsequent dem Wettbewerb auszusetzen. Abschottung und subventionierter Strukturerhalt gehen nicht nur zu Lasten der wettbewerbsfähigen Branchen und der Konsumenten, sie schwächen auf Dauer auch die eigene Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der geschützten Unternehmen.

 

Wir brauchen im Wettbewerb mit den anderen Industrieländern neben Deregulierung und Entbürokratisierung vor allem die Senkung der hohen Steuer- und Abgabenlast. Nur so können Innovations- und Leistungsanreize geschaffen, ausländische Investitionen angezogen und arbeitsintensive Produktion erhalten werden. Dazu müssen Staatsausgaben wie Staatsaufgaben zurückgeführt und die sozialen Sicherungssysteme reformiert werden.

 

Die Reform der Renten- und der Pflegeversicherung ist nicht nur angesichts der Bevölkerungsentwicklung, sondern auch angesichts des Trends zu neuer Selbständigkeit und künftig weniger festgefügter Erwerbsbiographien vordringlich. Die Alterssicherung muss von der abhängigen Erwerbsarbeit entkoppelt werden und mit einer auf eine Mindestsicherung abgesenkten Versicherungspflicht für alle Bürger über mehrere Generationen hinweg auf Kapitaldeckung umgestellt werden. Auch die Krankenversicherung muss weg von einkommensabhängigen Beiträgen und hin zu leistungsorientierten Beiträgen für eine Grundversorgung. Für Personen mit geringem Einkommen sind Beitragszuschüsse im Rahmen der steuerfinanzierten Systeme zu gewährleisten.

  

 

4. Arbeit durch Förderung des Niedriglohn-Sektors

 

Im Zuge des beschleunigten Strukturwandels kommt es darauf an, die Modernisierungsverlierer nicht auszuschließen und sie stattdessen wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Ohne Reformen wird die Arbeitslosigkeit in dem Bereich wachsen, in dem wettbewerbsorientierte Löhne nahe oder unter dem Sozialhilfeniveau fallen würden.

 

Für die Niedrigqualifizierten in diesem Produktivitätsbereich, müssen neben Qualifizierungsanstrengungen neue Beschäftigungsmöglichkeiten durch Brücken zwischen Transferleistungen und Arbeitsmarkt geschaffen werden. Die Einführung eines Bürgergeldes, das Erwerbseinkommen nur teilweise auf Transfereinkommen anrechnet, wird immer dringlicher. Dringlicher wird auch die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen im Bereich einfacher und persönlicher Dienstleistungen und die verbesserte Anerkennung des Privathaushaltes als Arbeitgeber.

 

 

 

5. Arbeit durch Teilen ?

 

Das reine Aufteilen von Arbeit führt schon begriffslogisch nicht zu mehr Arbeit, sondern nur zu mehr Arbeitsplätzen. Erzwungene Arbeitszeitverkürzung bzw. Teilzeit ist daher eine sozialpolitische Maßnahme, die eine Umverteilung von Arbeit bewirkt. Liberale sehen das nur für wenige Bereiche als mögliche Lösung an und wollen statt dessen mehr Arbeit schaffen. Nur in schrumpfenden Branchen, bei denen ansonsten viele schwer umzuqualifizierende Mitarbeiter entlassen würden, ist ein tarifvertragliches Teilen von Arbeit sinnvoll.

 

Dagegen befürworten wir den Ausbau von Teilzeit-Arbeitsplätzen ebenso wie Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnausgleich, wenn sie freiwillig auf individueller oder betrieblicher Ebene vereinbart werden. Gerade der wachsende Markt für Dienstleistungen und Freizeitaktivitäten bietet Chancen für Teilzeitarbeit.

  

 

IV. Liberale Maßnahmen: Arbeit gestalten

 

1. Betriebliche Mitbestimmung durch Mitarbeiterbeteiligung

 

Beteiligungen der Arbeitnehmer am Produktivkapital sind ein zunehmend wichtiger Beitrag zur Vermögensbildung. Ertragsabhängige Investivlöhne und Beteiligungen am eigenen Unternehmen erhöhen zudem die Identifikation mit den Zielen des Unternehmens und stärken die Eigenkapitalbasis. Eine staatliche Förderung der Vermögensbildung soll statt durch ein nachgeschaltetes und bürokratisches Prämiensystem vorrangig über die begrenzte Freistellung der Anlage von der Einkommensteuer erfolgen. Die Jungen Liberalen halten am Ziel der konsumorientierten Einkommensbesteuerung zur Kapitalbildung fest.

 

Beteiligungen der Arbeitnehmer am eigenen Unternehmen erleichtern auch die Mitbestimmung in Aktiengesellschaften und können deren Instrumente langfristig ablösen. Die Jungen Liberalen fordern eine Freistellung der Unternehmen von den wesentlichen Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes von 1976, wenn breit gestreute Mitarbeiterbeteiligungen mindestens zu einem ähnlichen Stimmenanteil der Arbeitnehmer auf Eigentümerversammlungen führen würden, wie sie im Aufsichtsrat heute vorgeschrieben sind.

 

  

2. Reform des Arbeitsrechtes

 

Das Arbeitsrecht muss flexibilisiert werden. Flächentarifverträge sollten auf ein Minimum beschränkt werden. Stattdessen sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorrangig auf betrieblicher Ebene insbesondere über Fragen des Entgelts und der Arbeitszeiten verhandeln. Der Staat sollte regulierende Eingriffe in die Tarifautonomie zurückführen und stattdessen den am Arbeitsverhältnis Beteiligten selbst die Gestaltung ihrer Arbeitsverhältnisse ermöglichen. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen muss abgeschafft werden. Zeitverträge sollten ohne gesetzliche Beschränkung zugelassen werden. Staatliche Regulierungen der Arbeitszeit müssen flexibilisiert werden. Einstellungshemmende Arbeitnehmerschutzvorschriften müssen im Interesse der Arbeitssuchenden auf ein vernünftiges Niveau zurückgeführt werden.

 

 

 

3. Neue Selbständigkeit: Genossenschaften statt Gewerkschaften

 

Die neue Selbständigkeit, die durch den Trend zur Projektarbeit gefördert wird, kann und soll nicht durch eine Ausweitung des bisherigen Arbeitnehmerschutzes etwa auf Personen ohne Mitarbeiter reguliert werden. Wer tatsächlich auf eigene Rechnung unternehmerisch tätig wird, soll dies mit allen Chancen und Risiken unabhängig von der Mitarbeiterzahl tun können. Im Bereich des Individualarbeitsrechtes darf es durch die Entwicklung zur Projektarbeit nicht zu einer Verminderung des Schutzes für diejenigen kommen, die in Wirklichkeit gar keiner selbständigen Tätigkeit nachkommen. Ein Etikettenschwindel zu Lasten von Scheinselbständigen, d.h. von Personen die de facto weiter in die Arbeitsorganisation eines einzigen Unternehmens eingebunden sind, darf es nicht geben.

 

Um allerdings auch bei echter selbständiger Tätigkeit den Missbrauch marktschwacher Projektnehmer durch marktstarke Projektanbieter zu verhindern, könnten sich Projektnehmer zum Beispiel in Form von privatrechtlichen Genossenschaften mit einheitlichen Vertragsbedingungen zusammenschließen. Die Renaissance der Genossenschaftsidee könnte auf dem Weg zu mehr selbständiger Arbeit die Erosion der Gewerkschaften als Interessenvertreter kompensieren.

 

 

 

4. Familienarbeit und Erwerbsarbeit

 

Mehr Teilzeit bietet die Möglichkeit Arbeit, Kindererziehung und die Betreuung älterer Angehöriger miteinander zu verbinden. Darüber hinaus müssen die Kinderbetreuungsmöglichkeiten verbessert werden. Es müssen genügend Schulen und Kindergärten Ganztagsbetreuung anbieten. Hierzu sind finanzielle Beiträge der Eltern, die dadurch arbeiten können, zumutbar.

 

Zukunft der Arbeit - Forderungen

Die Arbeitslosigkeit frisst sich immer weiter in die bundesdeutsche Gesellschaft und wird zur bedrohenden Existenzangst des einzelnen. Die Politik muss reagieren. Sie muss sich den Fragen ihrer Bürger stellen: Geht den Deutschen die Arbeit aus oder haben wir nur den Anschluss verloren ? Die Liberalen sind als Fortschrittspartei gefordert, auf diese tiefgreifende gesellschaftliche Veränderung zu reagieren und Perspektiven für die Arbeitsgesellschaft des nächsten Jahrhunderts aufzuzeigen.

 

 

 

A. Analyse und Standortbestimmung

 

Die Bundesrepublik verzeichnet einen Rekordstand der Arbeitslosigkeit von über 4 Millionen offiziell erfassten Arbeitslosen. Nicht berücksichtigt ist dabei die sogenannte ,,stille Reserve", also die Menschen, die aus den verschiedensten Gründen die Suche nach Arbeit eingestellt haben oder zeitweilig in ABM und anderen Programmen untergebracht sind. Der nächste Wirtschaftsaufschwung allein wird die aufgelaufene Sockelarbeitslosigkeit nicht abbauen können.

 

Der ganz überwiegende Teil der registrierten Arbeitslosen ist nicht oder gering qualifiziert. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen steigt und damit die Zahl der Menschen, die den Anschluss an die Arbeitswelt bereits verloren hat.

 

Motor dieser Strukturveränderung ist der Kostendruck durch die Globalisierung der nationalen Wirtschaften und die rasante Entwicklung der Informationstechnologien. Dabei hat der immobile Faktor Arbeit die Hauptanpassungslast zu tragen. Lohnkostenstruktur, Sozialkosten, Arbeitszeit und bestehende Regulierungen werden auf den Prüfstand gestellt. Der demographische Druck trifft über die Koppelung der sozialen Sicherungssysteme an den Faktor Arbeit den Arbeitsmarkt mit aller Härte.

 

Zeichen dieser Strukturveränderung zeigen sich bereits in der Tertiarisierung und Destandardisierung der deutschen Wirtschaft.

 

Die Dienstleistungsbranchen erwirtschaften mittlerweile 65% der Wertschöpfung und mehr als 85% des Wertschöpfungszuwachses entfallen auf die Dienstleistungssektoren. Der Trend der neuen Beschäftigungsverhältnisse zeigt in Richtung Dienstleistung: mehr als jeder dritte Erwerbstätige im Produzierenden Gewerbe übt bereits einen Dienstleistungsberuf aus. Die Industrie verringert ihre Fertigungstiefe und lagert Produktionsprozesse auf Wirtschaftsdienste aus (outsourcing). Die Tertiarisierung erfordert in hohem Maße high-tech-Dienste, die heute zum Teil importiert werden müssen, weil es in Teilen der Dienste - Infrastruktur (Logistik, Telekommunikation, Verkehr) noch Engpässe gibt. So zeigt sich gerade im Bereich der wissensintensiven Dienstleistungen in Verbindung mit den neuen Technologien eine ,,Dienstleistungslücke" in Deutschland.

 

Gleichzeitig steigt der Anteil der Beschäftigten in Nicht - Normarbeitsverhältnissen. Die Qualität der Arbeit hat sich verändert. Die Flucht aus dem ,,Normalarbeitsverhältnis" in 61O-DM-Jobs, Teilzeitarbeitsverhältnisse und in die sogenannte ,,abhängige Selbständigkeit" bestimmt diese Strukturveränderung. Die Trends des Arbeitsmarktes zeigen in Richtung flexibler Beschäftigungsformen. Teilzeitarbeit ist die am stärksten wachsende Form der Beschäftigung. Berufe und Branchen mit höheren Selbständigenanteilen gehören zu den Beschäftigungsgewinnern und die Ausnahme befristeter Arbeitsverhältnisse wird immer mehr zur Regel. Zweitjobs haben sich seit 1987 fast verdoppelt. Die neuen Technologien und veränderten Organisationsformen erfordern lose fallbezogene Beschäftigungsverhältnisse entsprechend einem Werk- oder Dienstvertrag, die auf einen bestimmten ergebnisorientierten Auftrag reduziert werden und mit dem Ende des Auftrags erlöschen.

 

 

 

B. Die Arbeitsgesellschaft des 21. Jahrhunderts - liberale Lösungsansätze

 

Einen Königsweg für mehr Beschäftigung gibt es nicht. Tatsache ist aber, dass sich Wirtschaft, Politik und Gesellschaft den Anforderungen an die Zukunft der Arbeitsgesellschaft noch nicht gestellt haben.

 

 

 

Eine künftige Strategie der Liberalen für mehr Beschäftigung muss daher folgende Missstände angehen:

 

1. mangelnde Qualifikation der Arbeitsuchenden

 

2. die überproportionale Kostenbelastung des Faktors Arbeit

 

3. die Fehlsteuerung im Verhältnis von Arbeitsmarkt und Transfersystem

 

3. die mangelnde Anpassung an den sektoralen Strukturwandel

 

4. die mangelnde Akzeptanz eines gewandelten Arbeitsbegriffs (insbesondere im Hinblick auf den Dienstleistungssektor)

 

 

 

Daher fordern die Jungen Liberalen:

 

1. Qualifikation als Schlüsselkompetenz der Zukunft

 

Im Bereich der Bildung muss der Staat in die Pflicht genommen werden. Es ist Aufgabe des Staates, für seine Bürger gleiche Startchancen zu schaffen. Die Wachstumsmärkte der sehr wissensintensiven international gehandelten Dienstleistungen erfordern steigende Qualifikation und weitere Akademisierung. Das Anforderungsprofil an die Arbeitnehmer wird zudem immer stärker durch außerfachliche Qualifikationen erweitert.

 

Zukunftsprojekte in Schule und Ausbildung sind von staatlicher Seite zu fördern. Eine Internationalisierung von Hochschul- und Berufsausbildung ist angesichts des grenzüberschreitenden Wettbewerbs unabdingbar. Alle Ausbildungsbereiche müssen mit der Entwicklung der neuen Technologien Schritt halten. Ohne ,,online - Kompetenz" wird in der Arbeitsgesellschaft der Zukunft für den einzelnen kein Platz mehr zu finden sein. Darum muss schon in den Schulen mit der frühzeitigen Heranführen an die neuen Medien begonnen werden. Auch das Erlernen von Fremdsprachen muss frühzeitig ermöglicht werden. Internationale Bildungseinrichtungen sind zu fördern. Die Möglichkeit zur Weiterbildung für Arbeitslose ist angesichts der rasanten Entwicklung der neuen Technologien unabdingbar. Nur so kann Arbeitslosen der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt überhaupt gelingen. Daher darf im Bereich der bedarfsorientierten Weiterbildungsmaßnahmen nicht gekürzt werden. Um das Angebot an Ausbildungsplätzen zu erhöhen, sollen kleinere und mittlere Unternehmen die Möglichkeit wahrnehmen, sich zu einem Ausbildungspool zusammenzuschließen.

 

 

 

2. Kurzfristiger Lösungsansatz: Koppelung von Niedriglohnstrategie und Kombilohn

 

Einkommen: Anreize schaffen statt Zwang erzeugen

 

Die Hälfte der Arbeitslosen ist gering qualifiziert. Die high-tech-Offensive im computernahen Bereich schafft auch komplementäre Beschäftigungsmöglichkeiten für Nicht-qualifizierte, weil die Märkte mehr Dienstleistungs- und Serviceintensitäten erfordern, die zum Teil personalintensiv sind. Andererseits gibt es in Deutschland eine Beschäftigungslücke bei einfachen Tätigkeiten. Diese Lücke kann nur durch die Öffnung eines Niedriglohnsektors geschlossen werden, der den Produktivitäten der Geringqualifizierten entspricht. Die größere Lohnspreizung ist unabdingbar, um auf die Anforderungen des Marktes zu reagieren.

 

Die Schaffung eines solchen Niedriglohnsektors setzt aber zur Vermeidung einer Armutsfalle im Niedriglohnbereich die flankierende Reform des Transfersystems voraus. Bisher werden niedrige Löhne durch das bestehende Sozialsystem verhindert. Für diese Niedrigqualifizierten müssen durch Brücken zwischen Transfersystem und Arbeitsmarkt neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden.

 

Derzeit schafft der Abstand von der Sozialhilfe zur untersten Lohngruppe kaum Arbeitsanreize , weil der überwiegende Teil auf den Sozialhilfesatz angerechnet wird. Ab einem Einkommen von 1000 DM stehen maximal 265 DM des Lohns dem erwerbstätigen Sozialhilfeempfänger zu. Überdies ist dieser Freibetrag nicht von der Haushaltsgroße abhängig, so dass für alleinstehende Sozialhilfeempfänger der Anreiz zur Arbeitsaufnahme überproportional gering ist. Ebenso besteht keine Möglichkeit, ihre individuelle wirtschaftliche Lage und die ihrer Kinder zu verbessern. Sie sitzen so in der ,,Armutsfalle".

 

Wir Jungen Liberalen sind aber der Ansicht: Wer arbeitet, soll auch etwas dafür bekommen. Menschen, die jetzt arbeitslos sind, finden so wieder Zugang zum Produktionsprozess. Für den Zusammenhalt einer Gesellschaft ist es von eminenter Bedeutung, dass jeder Bürger sich in dieser Gesellschaft gebraucht fühlt. Es ist deshalb wichtig, das Selbstwertgefühl derjenigen, die ,,draußen" sind, durch die Reintegration in den Arbeitsmarkt wiederherzustellen. Deshalb fordern wir kurzfristig über die Einführung des Kombi Einkommens (spätestens mit der Reform des BSHG 1999) die nur teilweise Anrechnung des Erwerbseinkommens auf den Transferanspruch.

 

Dies erfolgt zunächst durch eine Reform des Verhältnisses von Erwerbseinkommen und Transfersystem in zwei Schritten:

 

1. Durch Rechtsverordnung wird kurzfristig eine bundeseinheitliche Freibetragsregelung geschaffen werden, die die unterschiedlichen Haushaltsgroßen berücksichtigt. Die entsprechende Verordnungsermächtigung besteht bereits seit 1993 (§76 III BSHG), ohne dass der Verordnungsgeber bisher von ihr Gebrauch gemacht hätte.

 

Für eine Staffelung der Freibeträge schlagen wir einen Monatsfreibetrag von 80 DM bei Alleinstehenden, 150DM bei Ehepaaren und 50 DM je Kind vor.

 

2. Durch Rechtsverordnung auf der Grundlage von §76 III BSHG wird eine neue Regelung für die Teilanrechnung des Erwerbseinkommens geschaffen: In Zukunft wird das über den Freibetrag hinausgehende Arbeitseinkommen eines Sozialhilfeempfängers nur noch teilweise angerechnet. Wir schlagen eine Teilanrechnung von 70 % des Einkommens bis zur haushaltsindividuellen Bedürftigkeitsgrenze vor.

 

Als gewollte Konsequenz dieses Systems sollen erwerbstätige Sozialhilfeempfänger trotz grundsätzlicher Bedürftigkeit über ein Haushaltseinkommen oberhalb der Sozialhilfeleistungen frei verfügen können. Jeder Sozialhilfeempfänger, der arbeitet, entlastet die Sozialhilfeträger um 10000 DM im Jahr.

 

Wir Liberale setzen diesen monetären Ansatz des finanziellen Anreizes den Forderungen nach erweiterten Arbeitsverpflichtungen für Sozialhilfeempfänger zum Beispiel im Rahmen von Gemeinschaftsarbeiten und der Diskussion um Sozialhilfemissbrauch entgegen.

 

3. Langfristiges Konzept: Bürgergeldoffensive

 

In den Wiesbadener Grundsätzen von 1997 wird das Bürgergeld zum Kernstück des liberalen Sozialstaats erklärt. Das Bürgergeld beruht auf zwei Prinzipien:

 

 

 

1. Teilanrechnung von Einkommen

 

Eigene Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Rentenzahlungen usw. werden beim Bürgergeld nur zu 50 % auf die Sozialleistung angerechnet. Durch die Teilanrechnung von Einkommen gibt es Anreize zu eigener Arbeit und Vorsorge. Gleichzeitig werden durch die nur 50%-ige Anrechnung Löhne unterhalb des Existenzminimums möglich, die eine Brücke aus der Niedriglohnarbeitslosigkeit bieten. Im Gegensatz zu Lohnkostenzuschüssen wird nicht der Arbeitsplatz gefördert, sondern das Bürgergeld ist personenbezogen und richtet sich nach dem Bedarf des Haushalts.

 

 

 

2. Zusammenfassung von Leistungen / Abstimmung mit dem Steuersystem

 

Statt des Nebeneinanders von Steuerzahlung und Empfang von Sozialleistungen, die von über 38 Behörden ausgezahlt werden, soll der Bürger entsprechend seinem Einkommen entweder einen staatlichen Zuschuss bekommen oder Steuern zahlen. Das Bürgergeld ersetzt idealtypisch alle vorhandenen Transferleistungen, insbesondere die Sozialhilfe (nur die Hilfe zum Lebensunterhalt), das Kindergeld sind das Erziehungsgeld. Hinzu kommen z.B. das Wohngeld, BAföG, Arbeitslosenhilfe sowie sozial motivierte Subventionen für sozialen Wohnungsbau und kommunale Zuschüsse (z.B. für Kultur und Sport). Die Zusammenfassung von Leistungen kann schrittweise erfolgen. Nicht integriert werden die Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen sowie die Leistungen aus den Sozialversicherungen.

 

Die Entwicklung des Arbeitsmarktes macht es notwendig, den Schwerpunkt der Umsetzung des Bürgergeld-Systems auf die Arbeitsmarktanreize zu legen. Die kurzfristig einzuführende nur teilweise Anrechnung selbst verdienten Einkommens muss im Mittelpunkt stehen (s. 3.). Dahinter müssen notfalls die Bemühungen zur Systemvereinfachung zurücktreten.

 

 

 

4. Kostendruck auf den Faktor Arbeit senken

 

Eine Reform in der nicht im Bürgergeld integrierten Sozialversicherungsleistungen ist dringend geboten. Versicherungsfremde Leistungen sind aus den Sozialversicherungen herauszulösen und durch Steuern zu finanzieren, um die Sozialversicherungsbeiträge zu senken. Langfristig sind die Sozialen Sicherungssysteme umzubauen, insbesondere im Bereich der RV durch schrittweisen Umbau vom Umlage- in das Kapitaldeckungsverfahren vom Faktor Arbeit abzukoppeln.

 

 

 

5. Auflockerung der Flächentarifverträge und Flexibilisierung der Arbeitszeiten

 

Das System der allgemeinverbindlichen Flächenverträge ist ein auslaufendes Modell. Über Betriebsvereinbarungen sind betriebsindividuelle und flexible Losungen der Bezahlung sowie der Arbeitszeit und -organisation zu erreichen. Der Flächentarifvertrag kann den neuen Arbeitsformen wie erfolgs- und fallbezogener Arbeit, Telearbeit und abhängiger Selbständigkeit nicht gerecht werden. Überdies mindern sie den Einfluss von Betriebsräten in den Unternehmen, die oft sachnähere Lösungen im Sinne der im jeweiligen Unternehmen Beschäftigten treffen. Die Flächentarifverträge sollen dabei nicht abgeschafft werden, sondern den Rahmen für eine größtmögliche Ausgestaltungsfreiheit abgeben. Sie gehen vor allem zu Lasten der mittelständischen Unternehmen, die die größte Zahl der Arbeitsplätzen schaffen können.

 

 

 

6. keine Sozialversicherungspflicht für 610 DM-Jobs

 

Eine Sozialversicherungspflicht bringt zwar eine kurzfristige Entlastung der Rentenkassen. Die Stellen der geringfügig Beschäftigten würden aber dabei wegfallen oder in die Schwarzarbeit wandern. Die Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt werden über Gebühr belastet und neue Anwartschaften bzw. -Ansprüche in der Renten- und Arbeitslosenversicherung geschaffen. Vorzuziehen sind kurzfristige und langfristige Reformansätze im Verhältnis von Arbeitsmarkt und Transfersystem sowie bei der Finanzierung der Sozialversicherungen. Im übrigen würde ein Leistungsanspruch aus einer Versicherungspflicht dieser Beschäftigungsgruppen deutlich unter dem Sozialhilfeniveau liegen. Ein Umstand, der kaum geeignet sein dürfte, die notwendige Eigeninitiative zu fördern.

 

 

 

7. Innovation

 

Eine Diskussion um eine strategische (Neu)Orientierung der deutschen Forschungslandschaft mit einer Veränderung ihrer institutionellen Struktur wird nicht konsequent geführt. Dringend notwendig sind:

 

- fach- und institutionsübergreifende Kooperation der Forschungseinrichtungen und deren Vernetzung und Zusammenarbeit mir der Wirtschaft

 

- Leistungssteigerung durch mehr Wettbewerb unter den Forschungseinrichtungen und den Universitäten

 

- höhere Qualität und Wirtschaftlichkeit durch bessere Arbeitsteilung

 

- Vergrößerung der Verantwortungs- und Handlungsspielräume der Forschungseinrichtungen.

 

- Themenfokussierung auf wettbewerbsrelevante Felder und internationales benchmarking

 

- mehr Transparenz der vorhandenen Forschungsinstitute und der jeweiligen FuE-Einrichtungen in der Wirtschaft

 

 

 

8. Bewusstseinswandel in Politik und Gesellschaft

 

Die klassische Arbeitsgesellschaft der Vergangenheit mit dem Standardtypus des 40-jährigen Vollzeit-Erwerbslebens ist zu Ende. Dazu muss sich der Arbeitsbegriff aber auch im Bewusstsein der Menschen wandeln. Die Politik trägt die große Verantwortung die Menschen auf diesen Wandel vorzubereiten und in der veränderten Arbeitswelt zu begleiten. Die Akzeptanz von Dienstleistungstätigkeiten und einfachen Tätigkeiten muss erhöht werden. Deutschland steht nicht vor dem Ende der Arbeit, aber vor einer Wohlstandswende: Die Realeinkommen werden zurückgehen. Das schließt aber nicht zwangsläufig die Steigerung des verfügbaren Einkommens aus. Die Politik ist gefördert, die Entlastung der Bürger durch die große Steuerreform endlich umzusetzen. Der Staat kann dem Bürger nicht auf Dauer fast die Hälfte des erarbeiteten Einkommens nehmen.

 

Bürgergeld als Kernstück liberaler Sozial- und Arbeitsmarktpolitik

Durch intelligente Armutsbekämpfung neue Arbeitsplätze schaffen

 

I. Die Ausgangslage

 

1. Arbeitsmarktprobleme bei einfachen Tätigkeiten

 

Einfache Tätigkeiten für niedrig qualifizierte Arbeitnehmer sind in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zunehmen wegrationalisiert worden. Mehrere Ursachen spielen hier zusammen. Die Tarifpartner haben aus sozialen Motiven bei den Lohnrunden häufige Sockelerhöhungen vereinbart und damit der Verteuerung einfacher Arbeit gegenüber Investitionen in Technik Vorschub geleistet. Der weltwirtschaftliche Strukturwandel führt zudem dazu, dass unqualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland zunehmend an Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Und schließlich führt die zunehmende Zahl von Zivildienstleistenden dazu, dass statt gesetzlich geforderter Arbeitsmarktneutralität einfache Jobs in Jugend-, Sozial- und Bildungseinrichtungen sowie in der Landschaftspflege verdrängt werden.

 

Die Globalisierung der Wirtschaft beschleunigt den Strukturwandel in den internationalen tätigen Branchen. Im Zuge dieses Strukturwandels kommt es darauf an, die Modernisierungsverlierer nicht auszuschließen und sie statt dessen wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Menschen, deren Qualifikation im Strukturwandel nicht mehr anwendbar oder nicht mehr konkurrenzfähig ist, müssen neue Qualifikationen erwerben. dies wird aber eine individuelle Begabungsgrenze finden. Die Arbeitslosigkeit wird in dem Bereich wachsen, in dem wettbewerbsorientierte Löhne unter den Sozialhilfesatz fallen würden. Für diese Niedrigqualifizierten müssen durch Brücken zwischen Transferleistungen und Arbeitsmarkt neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden.

 

Aktuell drohen neue Gefahren für Tätigkeiten im Niedriglohnbereich. Sollten CDU und SPD ihre Pläne für einen drastische Einschränkung der 610-DM-Jobs entlastet kurzfristig die Rentenkassen und damit die Beiträge für die Inhaber fester Vollzeitarbeitsplätze, belastet aber die Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt und baut neue Rentenlasten für kommende Generationen auf. Liberale sind gegen eine Einschränkung bei den 610-DM-Jobs, weil wir eine besondere Verantwortung gegenüber denen sehen, die auf diese Arbeitsplätze angewiesen sind.

 

 

 

2. Armutsfalle im Niedriglohnbereich

 

Deutschland darf nicht in einer Situation enden, in der ein Teil der Bürger gutbezahlte, hochqualifizierte und international wettbewerbsfähige Jobs hat, während der andere Teil der Bürger ohne Perspektive auf Arbeit auf Dauer aus den Sozialsystemen versorgt wird.

 

Es gibt genug einfache Arbeit in Deutschland, nicht zuletzt im Bereich personengebundener Dienstleistungen, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen. Doch diese Arbeit ist heute zu den heutigen Tariflöhnen nicht bezahlbar. Niedrige Löhne werden aber durch das heutige Sozialsystem verhindert.

 

Bei der Sozialhilfe wird oberhalb von niedrigen Freibeträgen jede selbst verdiente Mark von der Sozialhilfe abgezogen. Durch die niedrige Anrechnung von eigenen Erwerbseinkommen auf Sozialleistungen hat etwa ein Sozialhilfeempfänger kaum einen Anreiz, niedrig bezahlte oder stundenweise Arbeit aufzunehmen. Er hat aber auch keine Chance, mit solchen Arbeitsverhältnissen sine ökonomische Situation zu verbessern. Er sitzt in der "Armutsfalle". Nach Berechnungen des Instituts für Weltwirtschaft führt z. B. in folgenden Einkommensbereichen eigene Arbeit zu keiner Verbesserung der Nettoeinkommen:

 

 

 

Haushaltsmerkmale "Armutsfalle"

(Steuer- und Transferentzugssatz 100%)

 

bei Erwerbseinkommen von

 

alleinstehend ohne Kind 1150 - 1700 DM

 

alleinstehend mit Kind 1150 - 2150 DM

 

verheiratet, 1 Verdiener, 2 Kinder 1150 - 2450 DM

 

verheiratet, 2 Verdiener, 2 Kinder 2050 - 3220 DM

 

 

 

3. Altersarmut und Kinderarmut - Versagen des heutigen Systems

 

Das heutige System der Sozialtransfers behindert nicht nur die Schaffung neuer Arbeitsplätze, sondern ist auch nicht geeignet, das Ziel der Armutsbekämpfung sicherzustellen. Insbesondere alters- und Kinderarmut sind Entwicklungen, die politisches Handeln erfordern. Kinder sind arm, weil ihre Eltern arm sind. Insbesondere Alleinerziehende können in der Regel nicht voll erwerbsfähig sein. Bei einfacher Arbeit oder Teilzeitarbeit liegt der Verdienst in der Regel in der Armutsfalle. Eine Verbesserung der ökonomischen Lage der Familie ist den Müttern oder Vätern nicht möglich. Die kann nur durch die Teilanrechnung von eigenen Einkommen erreicht werden.

 

Bereits heute liegen die Renten mancher Rentner, insbesondere mancher alter Frauen, unter dem Sozialhilfesatz. Viele alte Menschen beantragen aus Scham oder Rücksicht auf ihre Kinder aber keine Sozialhilfe. Für sie haben sich Vorsorgeleistungen nicht gelohnt. Das Problem wird sich in dem Maße verschärfen, wie das Niveau der gesetzlichen Rente notwendigerweise zurückgeführt werden muss, um die junge Generation nicht zu überlasten. Um auch in diesen Einkommensbereichen private vorsorge lohnend zu machen und Altersarmut durch eine nicht entwürdigende Ergänzung der Rente zu verhindern, muss es auch hier zu einer nur teilweisen Anrechnung eigener Einkommen kommen.

 

 

 

4. Undurchschaubarkeit des heutigen Systems

 

Das heutige Transfersystem von 155 steuerfinanzierten Einzelleistungen, die über 38 Behörden ausgezahlt werden, ist in hohem Maße intransparent. 90 % der Bürger erhalten irgendeine Form von Sozialleistungen, hinzu kommen an Sozialkriterien orientierte Verbilligungen der Gebühren für staatliche Dienstleistungen. In einem solchen System ist es schwierig zu erkennen, ob man nach Steuern und Sozialleistungen Nettozahler oder Nettoempfänger ist. Der Staat verteilt oft genug mit teurer Bürokratie beim Bürger von der einen Tasche in die andere um. Ein solches System befördert das Gießkannensystem und den Einfluss von Interessengruppen bei der Gesetzgebung.

 

In einem solchen System ist es aber auch für die wirklich Bedürftigen schwierig zu durchschauen, auf welche Leistungen sie Anspruch haben. Dagegen nutzen gewiefte Sozialleistungsprofis alle Möglichkeiten des Systems aus. die Schlauen machen Kasse, viele Bedürftige bleiben auf der Strecke.

 

 

 

II. Politische Antworten

 

1. Die Liberalen und das Bürgergeld

 

Die Jungen Liberalen haben 1991 das Bürgergeld-System als großes Reformprojekt liberaler Sozialpolitik erarbeitet und 1994 in der F.D.P. durchgesetzt. Bürgergeld bedeutet:

1. Zusammenfassung vieler Sozialleistungen zu einem Bürgergeld, das von nur einer Behörde ausgezahlt wird,

2. nur teilweise Anrechnung eigener Einkommen auf die Sozialleistungen,

3. Verzahlung von Steuer- und Sozialsystem. In den "Wiesbadener Grundsätzen" von 1997 hat die F.D.P. das Bürgergeld zum Kernstück des liberalen Sozialstaates erklärt.

 

 

 

2. Schwächen des bisherigen liberalen Bürgergeld-Systems

 

Die F.D.P. hat 1994 erklärt, was sie für wünschenswert hält. Nach 1994 haben zwei wissenschaftliche Studien gezeigt, welche fiskalischen Folgen unterschiedliche Bürgergeld-Modelle haben und wie sie sich durch die Verzahnung mit dem Steuersystem auf Arbeitsanreize in mittleren Einkommensbereichen auswirken. Insbesondere die Studie des Institut für Weltwirtschaft hat gezeigt, dass das F.D.P.-Modell in Details geändert werden muss, um realisiert werden zu können. Zum einen sind die fiskalischen Kosten des bisherigen Vorschlags zu hoch gewesen, zum anderen bewirkt er durch Verschiebung der Steuerfreibeträge negative Arbeitsanreize in mittleren Einkommensbereichen. Diese Schwächen sind durch Variationen der Vergabebedingungen und der Leistungshöhe zu lösen, ohne den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt des Bürgergeldes gegenüber dem heutigen Transfersystem zu beseitigen.

 

 

 

III. Das neue Bürgergeldsystem

 

1. Prinzip des Bürgergeldes

 

a) Teilanrechnung von Einkommen

 

Eigene Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Rentenzahlungen etc. werden beim Bürgergeld nur zu einem Teil auf die Sozialleistung angerechnet. Durch die Teilanrechnung von Einkommen gibt es Anreize zu eigener Arbeit und Vorsorge. Gleichzeitig werden Löhne unterhalb des Existenzminimums möglich, die eine Brücke aus der Niedriglohnarbeitslosigkeit bieten. Im Gegensatz zu Lohnkostenzuschüssen wird nicht der Arbeitsplatz mit einem gleichen Zuschuss gefördert. Vielmehr ist das Bürgergeld personenbezogen und richtet sich nach dem Bedarf des Haushalts, der etwa mit der Kinderzahl variiert.

 

 

 

b) Zusammenfassung von Leistungen/Abstimmung mit dem Steuersystem

 

Statt des Nebeneinanders von Steuerzahlung und Empfang von verschiedenen Sozialleistungen soll der Bürger entsprechend seinem Einkommen entweder einen staatlichen Zuschuss bekommen oder Steuern zahlen. Das Bürgergeld ersetzt idealtypisch alle vorhandenen personenbezogenen Transferleistungen. Insbesondere die Sozialhilfe (nur Hilfe zum Lebensunterhalt), das Kindergeld und das Erziehungsgeld. Hinzu kommen sollten z. B. das Wohngeld, das BAföG sowie sozial motivierte Subventionen für sozialen Wohnungsbau und kommunale Zuschüsse (z. B. für Kultur und Sport). Die Zusammenfassung von Leistungen kann schrittweise erfolgen. Nicht integriert werden die Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen, ebenso wenig die Leistungen aus Sozialversicherungen.

 

 

 

2. Ausgestaltung des Bürgergeldes

 

Um die Reformziele (Vollständig administrativ und tarifär integriertes Steuer- und Transfersystem, Arbeitsmarktwirkung, Transparenz, Gerechtigkeit, Armutsbekämpfung) zu erreichen und die Reform an den Anforderungen der wissenschaftlichen Studien im Blick auf die Finanzwirkungen und die Wirkung auf das Steuersystem zu orientieren, schlagen die JuLis folgende Ausgestaltung des Bürgergeldes vor:

 

 

 

Der staatliche Mindestsicherungsumfang für Arbeitsfähige wird auf das materielle Existenzminimum beschränkt. Würde man nur die Sozialhilfe im Bürgergeld-Prinzip reformieren, so läge diese bei etwa zwei Dritteln des heutigen Satzes (soziokulturelles Existenzminimum). Durch geringfügige Beschäftigung kann bei nur 50%-iger Einkommensanrechnung das heutige Leistungsniveau erreicht werden. Diese Absenkung des Leistungsniveaus für Arbeitsfähige (Behinderte und Kranke, Personen über 65 Jahren, Alleinerziehende mit Kindern bis zu 3 Jahren) erhalten auf Antrag das heutige Leistungsniveau in Höhe des soziokulturellen Existenzminimums.

Eigene Einkommen werden zu 50 % auf Transferzahlungen angerechnet.

Es findet im Transferbereich des Bürgergeldes einen Bedürfnisprüfung statt. Einkommensähnliche Sachleistungen sowie Vermögen werden oberhalb bestimmter Freibeträge angerechnet.

Im integrierten Steuer- und Sozialsystem gilt das Haushaltsprinzip mit Partnerdegression. Kinder erhöhen das Bürgergeld mit reduzierten Sätzen.

Unterhaltsverpflichtungen/-leistungen werden angerechnet, bei Ehegatten und minderjährigen Kindern auch das Vermögen. Regressmöglichkeiten bleiben erhalten. Ausgenommen vom Regress sind Leistungen an Personen über 65 Jahren, sofern eine Unterhaltspflicht nicht durch vorangegangene Schenkungen begründet ist.

Die steuerlichen Bemessungsgrundlagen werden verbreitert und dem Einkommensbegriff des Sozialsystems angenähert, d. h. Bedürftigkeit entspricht negativer Leistungsfähigkeit.

Einen EU-rechtliche Koordination zur Vermeidung zusätzlicher Sozialleistungsexportpflichtigkeit muss erfolgen, z. B. über einen Freistellungsverordnung von mindestsichernden Transfers in der EU.

Eine schnellstmögliche Neuordnung der Steueraufkommensverteilung und Lastentragung zwischen den Gebietskörperschaften ist für die Einführung des bundesgesetzlichen Bürgergeldes vorzunehmen.

IV. Forderungen an die F.D.P.

 

Die Jungen Liberalen fordern die F.D.P. auf, mit einer Offensive für das Bürgergeld an dei Stärken des sozialen Liberalismus anzuknüpfen, ein soziales Netz für die Schwachen auf eine Weise sicherzustellen, die wirtschaftlich intelligent ist und den Leistungsempfängern den Weg in ein unabhängiges Leben ebnet.

 

Das Bürgergeld schafft Chancen auf neue Arbeitsplätze für Niedrigqualifizierte und im Teilzeitbereich. Es ist zudem die liberale Antwort auf verfehlte Forderungen aus CDU und SPD nach erweiterten Arbeitspflichten für Sozialhilfeempfänger und Sozialdetektiven gegen Leistungsmissbrauch. Mit dem Bürgergeld ersetzen wir administrativen Zwang durch finanzielle Anreize. Und mit dem Bürgergeld erübrigt sich die Diskussion um das Lohnabstandgebot.

 

Die F.D.P. ist gefordert, die Schlussfolgerungen aus den wissenschaftlichen Studien zur Machbarkeit des Bürgergeld-Systems zu ziehen und ihr Konzept entsprechend anzupassen. So können die Einwände der Regierungskommission zum Bürgergeld entkräftet werden. Die Pläne Seehofers, die Anrechnungssätze bei der Sozialhilfe auf 90 % abzusenken, die Kombi-Lohn-Diskussion der Tarifpartner und die ersten Überlegungen in der SPD, sich Bürgergeld-Elementen zu öffnen, zeigen: Die Chancen der F.D.P., das Bürgergeld in Stufen in der nächsten Wahlperiode durchzusetzen, sind besser als 1994. In den anderen Parteien ist man zwar noch von schlüssigen Konzepten entfernt, aber zumindest wird die Problematik erstmals anerkannt Die Entwicklung des Arbeitsmarktes macht es notwendig, den Schwerpunkt der Umsetzung des Bürgergeld-Systems auf die Arbeitsmarktanreize zu legen. Die nur teilweise Anrechnung selbstverdienten Einkommens auf die Sozialtransfers muss im Mittelpunkt stehen. Dahinter müssen notfalls die Bemühungen zurücktreten, das System zu vereinfachen. Dies kann in einem zweiten Schritt erfolgen.

 

Beginnen sollte man mit einer durchgreifenden Sozialhilfereform. Die für das Bürgergeld als zusammengefasste Leistung gemachten Vorschläge lassen sich hier entsprechend anwenden.

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