zurückGrundsatzprogramm der Jungen Liberalen
Humanistischer
Liberalismus
Vorwort Unter
der Überschrift "Humanistischer Liberalismus" wurde nach
langjähriger Diskussion das erste Grundsatzprogramm der gesamtdeutschen
Jungen Liberalen auf dem 8. Bundeskongress am 6. März 1994 in Hannover
beschlossen. Dieses
Programm ist nicht nur politische Standortbestimmung des Verbandes. Es
zeigt darüber hinaus Perspektiven liberaler Politik auf. Wir haben
dieses Programm mit dem Begriff "Humanistischer Liberalismus"
überschrieben, weil wir eine ausschließlich am Menschen und seiner
Lebensgrundlagen orientierten Politik wollen. Ein solcher Liberalismus
muss nach unserem Verständnis sozial und ökologisch verpflichtet sein
und offensiv für den Ausbau von Bürgerrechten eintreten. Wir möchten
gerade junge Menschen mit unserem Bekenntnis zu Freiheit, Verantwortung
und Selbstbestimmung anstecken und begeistern. "Humanistischer
Liberalismus" ist somit auch ein Appell an das liberale Lebensgefühl,
das noch in vielen Menschen schlummert. Die Jungen Liberalen bringen
dieses Grundsatzprogramm aber auch in die Perspektivdiskussion des
gesamten politisch-organisierten Liberalismus ein. Wir hoffen auf eine
lebhafte und produktive Diskussion über das Programm. Präambel
Junge
Liberale sind junge Menschen, die Politik und Zeitgeschehen mitgestalten
wollen. Wir verstehen uns als Kraft des gesellschaftlichen und
politischen Wandels. Unser
Menschenbild geht von Eigenverantwortung und Individualität aus.
Freiheit und Verantwortung prägen unser Lebensgefühl. Freiheit
bedeutet für uns die weitestgehende Selbstbestimmung des Individuums in
allen Lebensbereichen, die Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte
sowie die soziale Chance zur Wahrnehmung dieser Rechte. Die
Freiheit des Einzelnen findet ihre Grenze am ebenso großen Anspruch
anderer Menschen und zukünftiger Generationen auf Freiheit. Es reicht
nicht aus, lediglich heute einer großen Zahl von Menschen die
Verwirklichung ihrer Freiheit zu ermöglichen. Wir wollen allen Menschen
jetzt und für die Zukunft ein Höchstmaß an Freiheitsmöglichkeiten
sichern. Freiheit,
wie wir sie verstehen, bedeutet stets auch Verantwortung. Dazu gehört
zunächst, die Konsequenzen für das eigene Handeln zu bedenken und zu
tragen. Darüber hinaus gehört zum Liberalismus stets die Verantwortung
gegenüber den Mitmenschen und den kommenden Generationen. In diesem
Sinne bekennen wir uns zu einem humanistischen Liberalismus, der ökologisch
und sozial verpflichtet ist. In
einer Welt, die davon geprägt ist, dass die etablierten Generationen
derzeit in vielen Bereichen auf Kosten der nachfolgenden leben, fordern
wir ein radikales Umdenken. Es müssen die längerfristigen Folgen des
politischen Handelns berücksichtigt werden. Zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten
dürfen nicht beschnitten werden, um kurzfristig Wohlstand und
Privilegien zu sichern. Da
es in einer sich verändernden Welt keine letzten Wahrheiten gibt,
treten wir für politische Entscheidungen ein, die auch später noch die
Gelegenheit bieten, das politische Handeln aufgrund neuer Erkenntnisse
zu revidieren. Wir treten ein für eine offene Gesellschaft, die von
produktivem Streit lebt. Wir wollen Konflikte nicht leugnen, sondern
fair austragen. Liberalismus
ist in unserem Verständnis nicht nur ein politisches Konzept, sondern
auch Lebensgefühl und Orientierung für Denken und Handeln im eigenen,
täglichen Dasein. Wir wollen eine lebensbejahende, pluralistische
Gesellschaft, die von Toleranz, Miteinander und der Achtung der
Menschenwürde geprägt ist. Die Erde
Die
Wahrung des Ökosystems Erde und damit der grundlegenden
Lebensbedingungen der Menschen ist Ziel für alles politische Handeln
und notwendige Grundlage, um Freiheit, Frieden und Entwicklung auch in
Zukunft zu ermöglichen. Die
derzeitige Form des Lebens, besonders in den industrialisierten Ländern
mit ihrem verschwenderischen Umgang mit Ressourcen und Lebensraum, mit
ihrer Erzeugung von Abfällen und Schadstoffen und ihrer Beeinträchtigung
von Klima und biologischer Vielfalt, bedroht den Erhalt des Ökosystems
Erde. Sie kann daher so nicht fortgeführt werden. Dies gilt ebenso für
uneingeschränktes Wachstum der Weltbevölkerung. Menschliches Handeln
bedarf deshalb einer konsequenten ökologischen Verpflichtung. Dazu gehört
die Verantwortung gegenüber der heute lebenden ebenso wie gegenüber
kommenden Generationen. Natürliche Ressourcen dürfen nur in der
Geschwindigkeit und in dem Ausmaß genutzt werden, dass dies nicht zur
Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen führt. Die
Umwelt- und Ressourcenpolitik soll vorrangig mit marktorientierten
Mechanismen operieren, denn die Marktwirtschaft verspricht die größtmögliche
Effizienz beim Einsatz knapper Ressourcen. Dort
wo bisher die Marktordnung versagt hat, muss der Markt unter ökologischen
Rahmenbedingungen neu organisiert werden. Die Nutzung natürlicher
Ressourcen ist so zu steuern, dass endliche Rohstoffe noch möglichst
vielen Generationen zur Verfügung stehen. So sind der Verbrauch von
Ressourcen und Natur im Vergleich zur menschlichen Arbeitsleistung sowie
zum Einsatz von Kapital und Know-how entsprechend zu verteuern. Ebenso
sind die gesellschaftlichen Kosten, die national und global durch
umweltschädigendes Verhalten entstehen, den Verursachern aufzuerlegen.
In den Fällen, wo dies wegen großer unmittelbarer Risiken, mangelnder
Praktikabilität oder einer notwendigen sofortigen Wirksamkeit nicht möglich
oder sinnvoll ist, kann der Staat die Umweltnutzung auch durch Ge- und
Verbote regulieren. Bei
den wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der Industrieländer muss ein
Umdenken stattfinden. Ein ausschließlich quantitativ ausgerichtetes
Wachstumsziel gefährdet die natürlichen Lebensgrundlagen kommender
Generationen und damit auch deren Wohlstandspotentiale. Die Qualität
der Umwelt ist ein wesentlicher Wohlstandsfaktor. Wachstum muss verstärkt
qualitativ, nicht mehr primär an den produzierten Gütermengen
ausgerichtet sein. Gerade
auch in den wirtschaftlich weniger entwickelten Ländern muss ein
nachhaltiges Wachstum gefördert werden, bei dem Umweltfragen in die
Entwicklungsstrategie integriert werden. Globale umweltverträgliche
Entwicklung ist nur möglich, wenn die Industrieländer Emissionen von
Globalschadstoffen und ihren Verbrauch natürlicher Ressourcen in höherem
Maße verringern, als in den Entwicklungsländern durch wachsende
Produktion Emissionen entstehen und Ressourcen verbraucht werden. Parallel
zu politischen Maßnahmen im Umweltschutz muss das Bewusstsein für ökologische
Probleme von Produktion und Konsum gefördert werden. Geschaffenes
Bewusstsein aber auch in konkretes und vorbildliches Handeln umzusetzen,
ist die Verantwortung jedes Einzelnen. Der
Mensch ist durch seine Intelligenz befähigt, die Gefahren für das Überleben
auf der Erde zu erkennen. Er muss jetzt lernen, auch angemessen zu
handeln. Der Mensch
Person
und Würde des Menschen stehen im Mittelpunkt liberaler Politik. Jeder
Mensch hat seine eigene unverwechselbare Individualität und braucht
Freiräume zur selbstbestimmten Lebensgestaltung. Der einzelne Mensch
kann seine Identität nur entwickeln, wenn er seine individuellen Fähigkeiten
und Interessen erkennt und lernt, diese für seine Lebensgestaltung
einzusetzen. Wir
haben die Vision von selbstbestimmt handelnden Menschen. Es ist zwar
nicht möglich, völlig frei von inneren und äußeren Zwängen autonom
zu handeln. Es ist aber notwendig, diese Zwänge zu relativieren und
sich ihrer Aufhebung anzunähern. Bildung und Erziehung sind die
Grundlagen für das Erlangen innerer und äußerer Freiheit, d.h. der
geistigen und materiellen Unabhängigkeit, Entscheidungen selbstbestimmt
zu treffen. Darum ist Bildung allen Menschen zu ermöglichen. Verantwortungsbewusstsein
zu schaffen, ist neben der Förderung der individuellen Fähigkeiten,
Interessen und Persönlichkeit, dem Vermitteln von Wissen und größtmöglicher
Qualifikation sowie der Erziehung zu kritischer Urteilsfähigkeit und
Toleranz das höchste Bildungsziel. Denn nur wenn Kinder und Jugendliche
lernen, dass gesellschaftliches Zusammenleben nur dann möglich ist,
wenn auch die Grundbedürfnisse der anderen Menschen erfüllt werden,
und sie sich hierfür mitverantwortlich fühlen, kann das Zusammenleben
gelingen. Hierzu ist es notwendig, auch Kindern und Jugendlichen
Mitgestaltungsmöglichkeiten einzuräumen. Nur wer Verantwortung hat,
kann Verantwortungsbewusstsein erlernen. Fundament
jeder positiven Persönlichkeitsentwicklung ist die Erfüllung ideeller
Grundbedürfnisse wie Liebe und Anerkennung. Kinder erfahren sie im
Idealfall in der Familie. Familie bedeutet für uns dabei jede private
Lebensgemeinschaft, in der Kinder und Erwachsenen zusammenleben. Die Erfüllung
von Liebe und Anerkennung ist Grundlage für den weiteren Lebenslauf, für
lebensbejahendes und positives Denken sowie für die Fähigkeit, selbst
Liebe und Anerkennung an andere weiterzugeben. Darauf
aufbauend sollen Bildung und Erziehung kritische Urteilsfähigkeit
vermitteln. Kritische Urteilsfähigkeit und erfüllte ideelle Grundbedürfnisse
schaffen innere Freiheit. Innere Freiheit bewirkt Konsumentensouveränität,
da der Mensch so in der Lage ist, auch seinen Konsum über die Grundbedürfnisse
hinaus selbst zu bestimmen. Die
äußere Freiheit, d.h. die materielle Unabhängigkeit zu Entscheidungen
wird ebenfalls durch Bildung gefördert. Denn wer in seinen Fähigkeiten
intensiv gefördert wird, mit Interesse seine Umwelt erlebt und dabei
qualifiziertes Wissen erlangt, wird eher die materiellen Voraussetzungen
für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung erlangen. Um
seine materiellen Bedürfnisse zu gewährleisten, muss der Mensch ab
einem gewissen Zeitpunkt grundsätzlich für seinen Lebensunterhalt
selbst aufkommen, in der Regel durch Arbeit. Wir
streben an, Arbeit als Teil der Selbstverwirklichung und der materiellen
Lebensgrundlagen so zu organisieren, dass das Individuum eine als
sinnvoll empfundene Tätigkeit möglichst selbstbestimmt ausübt. Auch
bei der Gestaltung des Arbeitslebens muss der Mensch in den Mittelpunkt
gestellt werden. Das bedeutet unter anderem, dass individuellen Bedürfnissen
durch die individuellere Aushandlung von Arbeitsverträgen hinsichtlich
Lohn und Arbeitszeit Rechnung zu tragen ist. Anzustreben ist die
Flexibilisierung von Arbeitszeitangeboten, sowohl durch mehr
Teilzeitangebote als auch durch eine individuelle Gestaltung der
Arbeitszeiten und der Lebensarbeitszeit. Am
Arbeitsplatz sollte die Entscheidungsbeteiligung des Einzelnen eine möglichst
selbstbestimmte Ausübung der Tätigkeit fördern. Dazu gehört ein auf
weitgehende Selbstorganisation angelegtes Management und, soweit möglich,
eine stärkere Beteiligung des Einzelnen an der betrieblichen
Mitbestimmung. Die
Humanisierung der Arbeitswelt ist in erster Linie eine unternehmerische
aber auch eine staatliche Aufgabe. Soziale Mindeststandards müssen
Arbeitnehmer vor übermäßigen Belastungen schützen. Das
Leben kann aber nicht ausschließlich durch die Erwerbsarbeit definiert
werden, vielmehr werden Tätigkeiten außerhalb der bisherigen Formen
der Erwerbsarbeit eine zunehmende Bedeutung erlangen. Die realen Möglichkeiten,
den Erwerbsberuf mit Familie und Privatleben zu vereinbaren, müssen
verbessert werden. Die
Bedingungen für Nichterwerbstätigkeit - insbesondere auch
ehrenamtliches Engagement - sind zu verbessern. Eine Entkopplung der
sozialen Sicherung von der Erwerbsarbeit ist anzustreben. Bildungsphasen
im Sinne lebenslangen Lernens sollten hinsichtlich Zeitpunkt und Dauer
selbstbestimmt festgelegt werden können und nicht ausschließlich der
Ausbildung für den Erwerbsberuf dienen. Die
Gesellschaft
Die
Gesellschaft ist das selbstorganisierte Zusammenleben von Menschen. Wir
streben eine Gesellschaft an, in der sich jedes Individuum frei ohne
formellen oder informellen Druck entfalten kann und seinerseits durch
aktive Toleranz und Mitmenschlichkeit zur Freiheit der anderen beiträgt.
Diese Gesellschaft lebt von Vielfalt und ist frei von Intoleranz und
Engstirnigkeit. Jeder
Mensch soll nach seinen Wertvorstellungen und Zielen sein Leben frei
gestalten, wenn er dabei nicht die Freiheit des anderen unangemessen
einschränkt. In einer Gesellschaft muss Platz sein für
unterschiedliche Wertvorstellungen und Lebensentwürfe. Wir wenden uns
gegen Anpassungsdruck nach innen und Abschottung nach außen. Werte
sind nicht planbar, und der Versuch, eine uniforme Gesellschaft zu
schaffen, läuft unserem pluralistischen Anspruch zuwider. Abweichende
Meinungen und die Vorstellungen von Minderheiten haben sich oftmals als
Wurzel der gesellschaftlichen Fortentwicklung erwiesen und dürfen daher
nicht beeinträchtigt werden. Primäre Aufgabe des Staates ist es, mit
seinem Rechtssystem den Pluralismus formell und materiell zu schützen
und zu bestärken. Pluralismus
bedeutet für Liberale aber nicht Beliebigkeit von Werten.
Grundvoraussetzung für das friedliche Zusammenleben von Menschen ist
ein minimaler Wertekonsens. Zu diesem Wertekonsens gehört der Verzicht
auf und die Ächtung von Gewalt. Konflikte müssen friedlich gelöst
bzw. durch einen Dialog entschärft werden. Der Abbau von Vorurteilen
durch Begegnung ist ein wichtiger Beitrag zur Konfliktvermeidung.
Praktizierte Mitmenschlichkeit und Rücksichtnahme beugen
Konfliktsituationen vor und müssen selbstverständlich werden. In
einer Gesellschaft, die auf Freiheit aufgebaut ist, muss jeder Einzelne
auch das Recht des anderen auf die Verwirklichung unterschiedlicher Wünsche
und Lebensentwürfe anerkennen. Toleranz im Sinne von Ertragen und
Annehmen des Anders-Seins des Mitmenschen ist zentrales Anliegen des
Liberalismus. Wir fordern von jedem Einzelnen, im Rahmen seiner Möglichkeiten
aktiv gegen Diskriminierungen und für die Selbstbestimmung von
Mitmenschen einzutreten. Das gilt auch für den Staat. Hier muss er
seine Neutralität aufgeben und eine tolerante und gleichberechtigte
Gesellschaft fördern. Neben
den klassischen Grund- und Freiheitsrechten steht eine liberale
Gesellschaft für die reale Gleichstellung von Frau und Mann sowie für
den Schutz und die freie Entfaltung von Menschen aus gesellschaftlichen
Minderheiten. Eine Diskriminierung ethnischer, nationaler, religiöser,
kultureller oder sexueller Minderheiten lehnen wir entschieden ab. Wir
treten ein für die gleichberechtigte Anerkennung heterosexueller und
homosexueller Partnerschaften. Freiheit
darf nicht mit gesellschaftlicher Vereinzelung und Bindungslosigkeit
verwechselt werden. Der Mensch ist ein soziales Wesen. Daher sind
soziale Netze und Bindungen wichtig. Liberale treten aber im Gegensatz
zu Konservativen dafür ein, dass diese Bindungen freiwillig,
gleichberechtigt und selbstbestimmt eingegangen werden, nicht aufgrund
von Traditionen, ökonomischem oder sozialem Druck. Die
Solidarität mit Schwächeren in der Gesellschaft ist eine Forderung des
sozial verantwortlichen Liberalismus. Diese Solidarität kann jeder im täglichen
Leben zeigen: gegenüber Behinderten, älteren Menschen und Kindern.
Auch Familien mit Kindern und besonders Alleinerziehende bedürfen der
Solidarität der Gesellschaft. Erforderlich ist darüber hinaus die stärkere
Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen. Kinder
sind keine Last, sondern eine Bereicherung. Kinder
müssen unter dem besonderen Schutz der Gesellschaft stehen.
Beziehungen, in denen Kinder aufwachsen, sind zu schützen. Das Wohl des
Kindes muss der entscheidende Maßstab bei allen Erziehungsmaßnahmen
sein und hat im Zweifelsfall Vorrang vor den Interessen der Eltern. Menschen
müssen sich in einer Partnerschaft oder als Alleinerziehende frei für
ein Leben mit Kindern entscheiden können, ohne ungerechtfertigte
Nachteile zu erleiden. Daher sind Erziehungszeiten von Frauen und Männern
finanziell und rechtlich besser abzusichern. Es ist ein angemessener
Familienlastenausgleich zu gewährleisten. Die Erwerbsarbeit ist durch
Arbeitszeitflexibilisierung und -verkürzung so zu organisieren, dass
eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern sowie
entsprechende zeitliche Freiräume für die Erziehung gefördert werden.
Für die Kinderbetreuung sind Angebote - möglichst in privater Trägerschaft
- einzurichten, die flexibel genug sind, den unterschiedlichen Kinder-
und Elterninteressen gerecht zu werden. Die
soziale Einbettung des Individuums erfolgt jedoch nicht nur in Familie,
Partnerschaft und Freundeskreis, sondern auch am Arbeitsplatz und in
gesellschaftlichen Organisationen. Der Mensch profitiert von der
Einbindung in Organisationen und gesellschaftliche Teilgruppen, ist
durch sie aber auch vom Verlust der Individualität bedroht. Wir
Liberale achten stets darauf, dass Individualrechte auch gegenüber den
Mehrheitsinteressen in Teilgruppen der Gesellschaft gewahrt bleiben. Der
Einzelne darf nicht im Interessenspiel der Großorganisationen bei
staatlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen untergehen. Die Rolle
der gesellschaftlichen Großorganisationen in Staat und Gesellschaft ist
daher stets kritisch zu überprüfen. Liberale treten insbesondere für
eine strikte Trennung von Kirche und Staat ein. Um
den Tendenzen zu Bürokratisierung, Erstarrung und Anonymisierung in
gesellschaftlichen Großorganisationen zu begegnen, müssen individuelle
und demokratische Beteiligungsmöglichkeiten in ihnen ausgebaut werden. In
gesellschaftlichen Großorganisationen formieren sich gesellschaftliche
Interessen. Das ist dann legitim, wenn auch diese Großorganisationen
ihre gesellschaftliche Verantwortung annehmen. Das gilt insbesondere für
die wirtschaftlichen Großorganisationen, die Unternehmen,
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Arbeitslosigkeit
zu reduzieren, ist die gemeinsame Verantwortung aller wirtschaftlichen
Entscheidungsträger, denn ungewollte Arbeitslosigkeit ist eine
psychische und materielle Ausgrenzung des Einzelnen. Lohnpolitik darf
nicht allein zugunsten der Arbeitsplatzbesitzer erfolgen. Die Interessen
der Arbeitslosen sind zu berücksichtigen. Verantwortliche Lohnpolitik
muss an der Produktivität orientiert sein. Der Staat
Ein
liberaler Staat erfährt seine Legitimation durch den Einzelnen. Er begründet
sich stets durch Ziele, die von den Bürgerinnen und Bürgern nur
gemeinsam verfolgt werden können, sowie durch die Notwendigkeit der
Organisation des Zusammenlebens. Staatliche Ordnung baut auf einem
Regelkonsens und der Beteiligung der Individuen auf. Der
Staat darf keine verselbständigte und aus sich selbst heraus
legitimierte Institution von Herrschaft sein. So sind die Aufgaben des
Staates derart einzugrenzen, dass staatliches Handeln nur dort einsetzt,
wo Freiheitsmöglichkeiten zu sichern oder zu gewähren sind. Ebenso
sind eine Beteiligung der Betroffenen und eine Offenheit der
Entscheidungsfindung sowie nachvollziehbare und überprüfbare
Handlungen staatlicher Institutionen erforderlich. Dies wird durch ein
auf Subsidiarität gegründetes föderales System am besten gewährleistet.
Wichtig ist, dass Strukturen der Gewaltenteilung nicht verwässert,
sondern durchgesetzt werden. Liberale
befürworten die repräsentative Demokratie als Staatsform. Ein
liberaler Staat braucht aber auch eine verstärkte Beteiligung des
Einzelnen an politischen Entscheidungen. Dazu ist das repräsentative
System durch Elemente direkter Demokratie zu ergänzen. Darüber hinaus
sind die Möglichkeiten der Direktwahl und der Beeinflussung der
Zusammensetzung der Wahllisten durch Wähler und Parteimitglieder zu
verbessern. Eine
klassische Aufgabe des liberalen Staates ist die Sicherung der Menschen-
und Bürgerrechte. Der Staat muss den Bürger vor Übergriffen anderer Bürger
schützen, ohne selbst unangemessen in die Rechte des einzelnen Bürgers
einzugreifen. Gesetzgebung,
Polizei und Justiz müssen eine Rechtsordnung schaffen bzw. umsetzen,
die für den Bürger verständlich und transparent ist und Willkür
ausschließt. Die Durchsetzung des Rechts muss konsequent und unverzüglich
geschehen. Der Bürger muss Vertrauen in den Rechtsstaat haben, damit er
sein Gewaltmonopol, zu dem Liberale ohne Einschränkung stehen,
akzeptiert. Die
Grundrechte des Grundgesetzes sind für Liberale höchste Güter und
stellen die wesentlichen Schranken des Staates dar. Diese Schranken sind
gerade auch für schwierige gesellschaftliche Situationen gedacht. Einer
Aushöhlung von Grundrechten ist daher entschieden entgegenzutreten. Im
Gegenteil ist es Aufgabe des Staates, die Grundrechte konsequent
umzusetzen. Bei
der Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Mittel legen Liberale hohe
Maßstäbe an. So sind etwa das Recht auf Eigentum und das Recht auf
freie Meinungsäußerung gegen unverhältnismäßige Eingriffe zu schützen.
Die Privatsphäre des Menschen, die sich in der Unverletzlichkeit der
Wohnung und im Recht auf informelle Selbstbestimmung wiederspiegelt, ist
in hohem Maße zu schützen. Ebenso ist das Recht, die Tätigkeit frei
zu wählen, nur mit überragenden Gründen einschränkbar. Dies gilt
gerade auch für Dienstverpflichtungen. Das
zunehmende Wachstum der Staatsaufgaben hat zu einer Erstarrung und Überinstitutionalisierung
sowie zu einer Konzentration von Entscheidungsbefugnissen geführt. Die
Verantwortung für menschliches Handeln verliert sich in dem Maße, als
die Möglichkeit und die Bereitschaft zur Eigenverantwortung dem
Vertrauen auf staatliche Institutionen oder dem Gefühl eigener
Machtlosigkeit weicht. Der Staat bedarf dringend der Rückführung auf
das absolut Notwendige sowie einer Organisationsreform, die ihn befähigt,
die ihm verbleibenden Aufgaben effizient und dezentral zu erbringen. Wir
Liberale erkennen eine Überlegenheit des Marktes vor staatlicher
Lenkung. Kennzeichen einer liberalen Wirtschaftsordnung sind die
Dezentralisierung von Entscheidungen, Wettbewerb und die Freiheit zu
jeder wirtschaftlichen Betätigung. Die Wirtschaftsordnung, die
konsequent dem liberalen Freiheitsideal folgt, ist die Marktwirtschaft. Die
Dezentralisierung von Entscheidungen sichert den Pluralismus des
Angebots und verringert die Risiken falscher Entscheidungen. Wettbewerb
sichert die Ausrichtung des Angebots an den Bedürfnissen der
Konsumenten auch bei Eigennutzstreben des Anbieters, begrenzt
wirtschaftliche Macht und fördert kreative Innovationen hinsichtlich
des Angebots und des Ressourcenverbrauchs. Die
Freiheit zu wirtschaftlicher Betätigung für jedes Individuum und jedes
Unternehmen ist die konsequente Umsetzung von Freiheit, Selbstbestimmung
und Eigeninitiative im wirtschaftlichen Bereich. Darüber hinaus schafft
die Freiheit des Marktzugangs wiederum Wettbewerb. Die Forderung nach
Freiheit des Marktzugangs muss auch für Anbieter aus dem Ausland ohne
Einschränkungen gelten. Die
Privatinitiative hat grundsätzlich Vorrang vor der Tätigkeit des
Staates. Wirtschaftliche Aktivitäten des Staates und Regulierungen des
Marktes bedürfen stets der Rechtfertigung, da sie den Wettbewerb
verzerren können und bei Erhöhung öffentlicher Ausgaben die privaten
Konsummöglichkeiten einschränken. Auch ist der Staat in der Regel ein
ineffizienter Unternehmer. Liberale
erkennen auch die Notwendigkeit an, bei nachgewiesenem Marktversagen
Eingriffe in den Markt vorzunehmen und auch Güter öffentlich
bereitzustellen. So erkennen wir die Notwendigkeit einer
funktionierenden Infrastruktur, öffentlich geförderter Bildung und
Grundlagenforschung sowie einer effizienten öffentlichen Verwaltung. Bürokratie
und Regulierungen, die Eigeninitiative und Leistung hemmen sind
abzubauen. Aufgabe
des Staates ist es, den freien Wettbewerb vor privaten
Machtkonzentrationen zu schützen. Wirtschaftliche Macht kann zu
Ressourcenverschwendung, Erstarrung, ungleichen Austauschverhältnissen
und Herrschaft über Menschen führen. Daher schaffen staatliche Maßnahmen
gegen Konzentrationsprozesse, gegen Kartelle und für Marktöffnungen
Freiheit in der Wirtschaft. Die
Liberalen bekennen sich konsequent zum Leistungsprinzip.
Gesellschaftliche Positionen müssen erarbeitet werden und müssen für
alle gleichermaßen erreichbar sein. Das Leistungsprinzip erfordert
umfassende soziale Mobilität. Nicht alle Menschen haben jedoch die
gleichen Voraussetzungen, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Daher
ist es Aufgabe des Staates, einen weitestgehenden Chancenausgleich
zwischen den Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen. Angestrebt wird eine
Annäherung von Startchancen, nicht die Gleichheit von
Lebenssituationen, die bei fairen Startchancen durch unterschiedliche
individuelle Leistung entstehen. Das
Leistungsprinzip darf nicht allein am ökonomischen Erfolg, sondern auch
an der Nutzung der individuellen Fähigkeiten gemessen werden. Auch für
intellektuell gering begabte Menschen sowie für körperlich und geistig
Behinderte müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, in denen sie
individuelle Leistung erbringen können. Jeder
Mensch hat unabhängig von seinen Begabungen und seinem ökonomischen
Erfolg das Recht auf ein menschenwürdiges Leben ohne Angst um die
nackte Existenz. Freiheit braucht eine materielle Grundlage. Wir sehen
daher die Notwendigkeit begrenzter staatlich organisierter Umverteilung
zur Sicherung der Chancengerechtigkeit und der Existenzgrundlage der
Menschen. Das Umverteilungssystem ist einfach und transparent zu
gestalten und darf Leistungsanreize nicht zerstören. Die
Weltgemeinschaft
Die
Menschen dieser Erde bilden eine sich immer stärker vernetzende
Weltgemeinschaft. Ihr Fortbestand kann nur durch den friedvollen Umgang
der Staaten und Individuen miteinander gesichert werden.
Grundvoraussetzung ist der verantwortungsvolle Umgang mit dem Ökosystem
Erde, so dass der Natur die Möglichkeit zur Selbstregeneration erhalten
bleibt. Eine
vollständige Verwirklichung universeller Menschenrechte und die größtmögliche
Freiheit des Einzelnen bleibt Ziel liberaler Politik. Die Menschenrechte
müssen überall und für jeden Menschen uneingeschränkt Geltung
erlangen. Die Freiheit des Einzelnen wird nur durch den ebenso großen
Anspruch des Anderen auf Freiheit beschränkt. Neben der Durchsetzung
universeller Menschenrechte müssen auch die Rechte selbstständiger
Minderheiten durchgesetzt werden. Die
Welt ist in Staaten unterteilt. Die Staatsbürgerschaft begründet sich
für uns nicht primär aus der Abstammung, sondern aus dem Bekenntnis
zur Verfassung des jeweiligen Staates und dem Willen, am
gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Staatsvölker haben oftmals ihre
eigene Kultur entwickelt. Zahlreiche Staaten sind aber in sich
heterogen, d.h. es leben verschiedene ethnische Bevölkerungsgruppen und
viele unterschiedliche Regionen häufig unter dem Dach eines Staates
zusammen. Ebenso wie der Staat die Freiheit der Souveränität und der
Unverletzlichkeit der Grenzen anderer Staaten anerkennt, muss er auch
nach innen den Regionen die Freiheit kultureller Autonomie einräumen
und das Selbstbestimmungsrecht der verschiedenen zu ihrem Staatsvolk gehörenden
Völkern anerkennen. Vom Selbstbestimmungsrecht darf jedoch nur Gebrauch
machen, wer auch den in diesen Gebiet lebenden Minderheiten in ihren
Rechten unterstützt. Die
Abstimmung internationaler Politik in multinationalen Organisationen
durch die Staatsregierungen bleibt weiterhin das Modell für die
Zukunft. Multinationale Organisationen benötigen zur Erreichung ihrer
Ziele von Friedenswahrung und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen
ein Mindestmaß an Handlungsinstrumenten. Dazu zählen Institutionen zur
Konfliktverhütung, eine Gerichtsbarkeit zur Feststellung von Verstößen
gegen den friedvollen Umgang zwischen Staaten und Völkern, gegen Person
und Würde von Menschen und gegen die Wahrung des Ökosystems Erde, aber
auch Mittel für wirtschaftliche und militärische Sanktionen. Die
Vereinten Nationalen müssen zum zentralen Friedenshüter der Menschheit
werden. Dauerhaft können die Vereinten Nationen ihre Aufgaben in den
Bereichen Umwelt, Wanderung, Sicherheit und Handel aber nur dann erfüllen,
wenn gleichzeitig ihre Strukturen reformiert und gestrafft werden. Der
Grundsatz der Nichteinmischung in innere staatliche Angelegenheiten darf
nicht absoluter Natur sein und wird durch die Geltendmachung von
Menschen- und Minderheitenrechten eingeschränkt. Ihre
Schutzfunktion für die Freiheit aller Menschen können die Staaten in
ihrer Gesamtheit am besten erfüllen, wenn die Weltgemeinschaft föderal
organisiert ist und stets das Subsidiaritätsprinzip anwendet. Auf
dem Weg zur Weltgemeinschaft sind regionale Zusammenschlüsse
verschiedener Nachbarstaaten wie z.B. die Europäische Union zu begrüßen.
Dies darf nicht mit Abschottung zu anderen Regionen verbunden sein.
Solche Zusammenschlüsse erfordern Rücksicht und Zusammenarbeit der
Staaten untereinander, fördern Toleranz und Völkerverständigung und
bilden ein sinnvolles Etappenziel zum Erreichen globaler Gemeinschaft.
Die Jungen Liberalen treten für ein Europa ein, in dem die Staaten auf
der Grundlage einer gemeinsamen Verfassung in einem europäischen föderativen
Staatsgefüge aufgehen und gleichzeitig weitestgehend ihre Identität in
einer Wertegemeinschaft bewahren. Die Europäische Union muss aus sich
der Jungen Liberalen ein gestaffelter Bundesstaat sein. Jeder
Mensch soll grundsätzlich frei sein, sich unabhängig von seiner
ethnischen und kulturellen Zugehörigkeit für ein Leben in einem der
Staaten dieser Welt zu entscheiden, in dem er gerne leben möchte. Wir
streben daher langfristig weltweite Freizügigkeit und
Niederlassungsfreiheit an. Kulturaustausch
ist für die verschiedenen Gesellschaften bereichernd und schafft am
ehesten Verständnis für die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der
Menschen. In diesem Sinne streben wir weltweite Reisefreiheit als ersten
Schritt an. Es
besteht stets die Pflicht, Verantwortung und Schutz für ethnisch,
politisch und religiös Verfolgte, sowie an Leib und Leben bedrohte
Menschen zu übernehmen. Freier
Welthandel stärkt den internationalen Wettbewerb und bringt über mehr
Innovationen im allgemeinen mehr Wohlstand für alle Beteiligten als
staatliche Regelung. Es
besteht auch eine Verantwortung der Staaten untereinander. Freier
Welthandel und Abbau des internationalen Protektionismus sind
Bedingungen für eine globale Entwicklungspartnerschaft. In allen Ländern
müssen Finanzmittel frei werden, die bisher vor allem als Militärausgaben
eingeplant waren. Finanzieller Ressourcentransfer ist notwendig, genügt
jedoch nicht. Entwicklungszusammenarbeit muss künftig verstärkt auf
Ausbildung und Beratung setzen. Die wohlhabenden Staaten müssen sich
hier ihrer Verantwortung für die eine Welt bewusst werden. Es muss zu
einem gerechten Interessenausgleich zwischen den Staaten der Welt im
Hinblick auf die jeweiligen Bedürfnisse im Umweltbereich sowie
innerhalb der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung kommen. |