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Generationengerechtigkeit
Eigenverantwortung
und Generationengerechtigkeit in der Alterssicherung Die Möglichkeit, dass die Politik die Rentendebatte im Herbst 1999 durch einen parteiübergreifenden „Rentenkonsens“ abschließt, sollten alle künftigen Rentner nicht mit Hoffnung sehen, sondern als Drohung auffassen. Der mögliche Konsens wird aus einem Kompromiss zwischen den vorliegenden Programmen der beteiligten Parteien bestehen müssen. Da keines dieser Programme weit genug geht, steht auch fest, dass der angestrebte Konsens nicht länger als fünf bis zehn Jahre Bestand haben wird. Entscheidende Zeit für eine gleichmäßige Verteilung der unvermeidlichen Generationenlasten geht dabei verloren. Die
Politik und die Bürger wissen, dass die Neugestaltung der
Altersvorsorge substantieller sein muss als der bisherige
Reparaturbetrieb. Keine Partei traut sich bisher, ein Konzept
vorzustellen, das auch nach dem Jahr 2015 noch Bestand haben kann. Ist-Zustand:
Unfair, ungerecht, nicht zukunftsfest Die
Rentendynamisierung der letzten 30 Jahre hat dazu geführt, dass das
Eckrentenniveau von 61 % in der Zeit der sozialliberalen Koalition
(1971) auf heute rund 70 % gestiegen ist. Das Zahlenverhältnis
Beitragszahler: Leistungsempfänger wird sich bis zum Jahr 2030
vermutlich gegenüber den „goldenen Zeiten“ der Gesetzlichen
Rentenversicherung (GRV) annähernd halbieren.* Zwei
Jahre Rentenerhöhung auf Inflationsniveau werden diese
Ausgangssituation genauso wenig bereinigen wie der demographische Faktor
der Blüm-Zeit. Beide führen zu Eckrenten zwischen 64 und 66 %. Der dafür
erforderliche Beitrag wird spätestens nach dem Jahr 2020 auf mindestens
24 % des Bruttolohns steigen müssen. Die Generation der heute bis zu
40-jährigen wird dann über das erträgliche Maß hinaus finanziell
eingeengt, die Chance zu mehr Eigenvorsorge wird ihr genommen. Mehrere
Rentenreformen wurden bereits durchgeführt. Dabei fällt auf, dass
diese – obwohl als Jahrhundertreformen angekündigt – meist nicht
lange Bestand hatten, da sie offenkundig nicht durchgreifend genug
waren. Grundsätzlich werden verschiedene Reformbereiche der Politik völlig
isoliert betrachtet und entschieden. Dabei ist klar, dass Steuer- und
Rentenpolitik systematisch so
stark verflochten sind, dass nur Reformen in beiden Bereichen die
Stabilität der Alterssicherung in Deutschland nachhaltig gewährleisten. * von
1,85 Beitragszahler/Leistungsempfänger auf 0,89 im Jahre 2030 Vision:
Liberale Thesen für die Altersvorsorgepolitik Für
Liberale steht die Eigenvorsorge im Mittelpunkt der Altersvorsorge.
Jeder Bürger, der für sich selber sorgen kann, braucht eine staatlich
organisierte Umlage im Alter nicht. Wer
nicht durch Erwerbsarbeit oder Vermögen genügend Vorsorge für das
Alter betreiben konnte, muss eine solidarische Grundsicherung in
Anspruch nehmen können. Der FDP-Vorschlag eines Bürgergeldes als
Mindestsicherung kann auch im Alter diese Grundsicherungsfunktion übernehmen
und dennoch einen Anreiz zum rechtzeitigen Aufbau einer Eigenvorsorge
bieten. Jeder langjährige Arbeitnehmer könnte problemlos selber über
kapitalgedeckte Eigenvorsorge seine Altersvorsorge finanzieren, wenn der
Staat ihm den nötigen finanziellen Spielraum belassen würde. Die Säulen
der Altersvorsorge stellen immer eine Kombination aus Kapitaldeckungs-
und Umlagekomponenten dar. Eine bei großen demographischen
Verschiebungen generationengerechte Altersvorsorge besteht aus viel
Kapitaldeckung in Form von Eigenvorsorge und wenig Umlage, etwa in Form
einer staatlichen Grundsicherung. Zu den
Aufgaben des Staates gehört, dass alle Bürger rechtzeitig und genügend
Eigenvorsorge betreiben: Durch
das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung bietet der Staat einen
Anreiz, Kapital für die Altersvorsorge zu bilden. Erst im Zeitpunkt des
Zuflusses müssen die Beträge versteuert werden. Anstatt
dem Bürger die Form der Altersvorsorge vorzuschreiben, sollte der Staat
lediglich über eine Nachweispflicht sicherstellen, dass ein
angemessener Einkommensteil in die Eigenvorsorge geflossen ist. Als
Realisten sind sich liberale Politiker darüber im klaren, dass uns die
Ergebnisse einer Reform der Alterssicherung im Herbst 1999 nur
schrittweise dieser Vision näher bringen können. Realpolitik
im Herbst 1999: Eckpunkte einer Reform der Alterssicherung Kern
liberaler Politik ist nicht die Stabilisierung der GRV, sondern die
Absicherung gegen Altersarmut und eine angemessene Gegenleistung für
geleistete Vorsorgebeträge. Unter dem Aspekt der gerechten
Lastenverteilung zwischen den Generationen ist eine kontinuierliche
Niveauabsenkung der gesetzlichen Renten erforderlich. Diese sollte durch
lineare Abschläge von den lohnbezogenen Erhöhungen von 1
%-Punkt erfolgen, sofern dies nicht zu einem nominalen Rückgang führen
würde. Der demographische Faktor im Rentenkompromiss der letzten
Regierungskoalition hat durch die von der sog. Niveauabsicherungsklausel
begrenzten Abschläge zu einer pseudowissenschaftlichen
Verschleierung geführt. Nur klar erkennbare Abschläge signalisieren
den Beitragszahlern ihre Versorgungslücke und die daher erforderliche
Eigenvorsorge. Eine kontinuierliche Absenkung ist zudem kalkulierbarer
und weniger willkürlich als die zweimalige Aussetzung, die von Rot/grün
geplant ist. ·Ein
Alterssicherungsniveau von 61 % („Eckrente“) soll durch die
Kombination aus GRV und einer obligatorischen Eigenvorsorge
sichergestellt werden. In einer Höhe von maximal 20 % des Bruttolohnes
soll jeder Arbeitnehmer Beiträge zu seiner Alterssicherung leisten. Die
Differenz zwischen dem Beitrag zur GRV und 20 % wird durch eine
Versicherungspflicht (obligatorische Eigenvorsorge) geschlossen. Durch
die kontinuierliche Niveauabsenkung in der GRV kann deren Beitrag leicht
sinken und zunehmende Spielräume für die Eigenvorsorge ermöglichen.
Dadurch erfolgt ein Stück Vorfinanzierung für die kritischste Zeit der
Alterssicherung in den Jahren 2025 bis 2040. Die
Stabilisierung bei 20 % ist entscheidend wichtig, um –die
verfügbaren Haushaltseinkommen von Normalverdienern nicht über das
erträgliche Maß hinaus zu belasten und –die
arbeitsplatzhemmende Wirkung zu hoher Lohnnebenkosten dauerhaft zu
begrenzen und dem Ziel einer Senkung dieser Kosten ohne Umschichtung auf
andere Steuern und Abgaben näher zukommen. ·Alle
Versicherten, die vor Beginn des Rentenbezugs nicht mehr zur Bildung
einer obligatorischen Eigenvorsorge kommen, bekommen ein dem Niveau von
61 % entsprechendes Rentenniveau garantiert. Vertrauensschutz ist eine
Voraussetzung für Generationengerechtigkeit. ·Grundsicherungselemente
haben im Rahmen der GRV nichts zu suchen. Die bedarfsorientierte
Grundsicherung, die Rot/Grün innerhalb der GRV vorschlägt, ist eine
Abkehr vom Leistungsprinzip und dem Vorsorgecharakter der Versicherung.
Zudem entsteht zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Die Notwendigkeit einer
Mindestsicherung ergibt sich für alle Altersgruppen und soll durch die
schrittweise Realisierung des Bürgergeldkonzeptes gewährleistet
werden. ·Um die
völlig unterschätzte Problematik der Pensionslasten des Staates
abzufangen, müssen die Gebietskörperschaften ab sofort die
kameralistische Haushaltsführung durch die Bildung rechnerischer
Pensionsrückstellungen ergänzen. Der erste Schritt zur Lösung dieses
Problems ist die Herstellung von Transparenz. ·Die
Absicherung des Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrisikos wird künftig für
neu hinzukommende Beitragszahler durch eine private Pflichtversicherung
erreicht. Die hierzu nötige Beitragshöhe kann aus dem dadurch weiter
verminderten GRV-Beitrag im Rahmen der angestrebten 20 %
Gesamtbelastung gesichert werden. Ältere Versicherte erhalten ein
Wahlrecht. Reform
der Hinterbliebenenversorgung Mit
einem partei- und fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag von der
CDU/CSU, SPD und FDP vom 21. Juni 1991 hat sich der Deutsche Bundestag
darauf verpflichtet, Pflege und Erziehung in der Rente stärker zu berücksichtigen
und eigenständige Anwartschaften der Frauen auszubauen. Dies ist
bislang nur teilweise umgesetzt. Kindererziehungszeiten sind mehrfach -
mit der Rentenreform '92 und der Rentenreform '99 – aufgewertet
worden. Zeiten der Pflege werden seit dem Pflegeversicherungsgesetz
wesentlich stärker berücksichtigt. Woran es
fehlt, ist der Ausbau einer eigenständigen Sicherung der Frauen in der
Rentenversicherung. Hier will die FDP ansetzen und die Reform der
Hinterbliebenenversorgung zu einem solchen Ausbau nutzen. Wichtig
sind in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der Untersuchungen von
Infratest Burke Sozialforschung im Auftrag des Verbandes Deutscher
Rentenversicherungsträger. Danach bleibt die gesetzliche
Rentenversicherung auch für die heute 40- bis 60jährigen das
wichtigste Alterssicherungssystem. Die Rentenversicherung bleibt damit
auch für die Hinterbliebenen wichtig. Dies muss bei allen Erwägungen
stets im Vordergrund stehen. Besonders zu berücksichtigen aufgrund der
Studie ist auch, dass namentlich Frauen mit Kindern bei der
Altersversorgung schlecht dastehen. Eine alleinstehende Frau kann in
Deutschland im Durchschnitt mit einem Nettoeinkommen von rund 2.400 DM
rechnen. Die alleinstehende Frau mit drei Kindern dagegen kommt nur auf
1.430 DM. Für die FDP steht daher fest: Leitlinie muss sein, der Frau
eigenständige Ansprüche zu verschaffen und Kindererziehung besser zu
berücksichtigen. Hierbei
sind für die FDP folgende Gesichtspunkte maßgebend: ·In
unserem beitragsbezogenem Rentensystem ist die eigenständige Sicherung
am besten durch eine Rentensplittung zu leisten, in das bei Tod des
erstverstorbenen Ehepartners dessen Rentenansprüche insgesamt
einbezogen werden. Die eigene Rente des Hinterbliebenen muss garantiert
bleiben. ·Die
Hinterbliebenenversorgung soll stärker als bisher an die
Kindererziehung angebunden werden. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Im Rentenartfaktor der „großen Witwenrente“ von heute 0,6 könnte
die Zahl der Kinder berücksichtigt werden. Möglich ist auch ein
weiterer Ausbau der Kindererziehungszeiten oder eine Kombination beider
Ansätze. ·Beim
Bezug der „kleinen Witwenrente“ wird eine Begrenzung auf einen noch
zu bestimmenden Zeitraum eingeführt. Bei jüngeren Hinterbliebenen ist
es zumutbar, nach Ablauf einer bestimmten Zeit wieder einer Erwerbstätigkeit
nachzugehen. ·Für
alle Reformen im System der Hinterbliebenenversorgung sind lange Übergangsfristen
erforderlich. So sollten beispielsweise Versicherte ab Alter 40 aus
Vertrauensschutzgründen zwischen Splitting und altem
Hinterbliebenenrecht wählen dürfen. Bei der
Reform der Hinterbliebenenversorgung geht es nicht in erster Linie um
Einsparungen, sondern vor allem um eine Neuorientierung im Sinne von
Eigenständigkeit und Kindererziehung. Maßnahmen
zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge ·Auch für
Leistungen aus Pensionskassen oder Direktversicherungen muss
schrittweise das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung eingeführt
werden, damit der Aufbau eines Vorsorgevermögens ohne steuerliche
Belastung möglich ist. ·Der
Rechnungszinsfuß, der über die Höhe der Pensionsrückstellungen und
damit direkt über steuerliche Vor- und Nachteile entscheidet, muss
mittelfristig und stufenweise von heute 6 % auf 4 % wieder abgesenkt
werden. ·Die
FDP setzt sich für die Zulassung von Pensionsfonds nach angelsächsischem
Muster ein. Die Auslagerung der Mittel für die Altersvorsorge aus dem
Unternehmen hat für den Arbeitnehmer den Vorteil, dass das
Konkursrisiko des Unternehmens für ihn endgültig entfällt. Die
Absicherung durch einen Pensionssicherungsverein ist nicht mehr
notwendig. Die Pensionsfonds verschaffen dem Arbeitnehmer mehr
Flexibilität, weil der Anspruch auf angelegte Mittel bei einem
Arbeitsplatzwechsel erhalten bleibt. Der Arbeitgeber erhält
Planungssicherheit, da Pensionsfonds auch Beitragszusagen ermöglichen.
Mit der Zulassung von Pensionsfonds können Mittel der betrieblichen
Altersvorsorge rentabel am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Kapitalmärkte
werden so gestärkt. Wichtig ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich
frei entscheiden können, ob und in welchen Pensionsfond sie einzahlen.
Der Gesetzgeber muss die Anlagefreiheit garantieren. Maßnahmen
zur Stärkung der privaten Vorsorge ·Der
Staat soll die Rahmenbedingungen für die private Vermögensbildung
optimal gestalten. Die Koalition aus FDP und CDU/CSU hat mit dem dritten
Vermögensbeteiligungsgesetz im Jahr 1998 die staatliche Förderung der
Vermögensbildung verbessert. Unter anderem wurden die Einkommensgrenzen
für die Arbeitnehmersparzulage angehoben, die Sparzulage für
Beteiligungen am Produktivkapital auf 20 % verdoppelt sowie ein zweiter
Fördertopf für Beteiligungssparen eingeführt. Mit diesen Maßnahmen
wird eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen
erreicht. ·Das
beste Mittel zur Förderung der privaten Vermögensbildung und
Altersvorsorge ist die Absenkung der viel zu hohen Steuer- und
Abgabenbelastung. Wenn der Staat den Bürgern weniger Geld wegsteuert
und die Abgabenbelastung begrenzt, können sie wieder mehr
Eigenverantwortung übernehmen und privates Vermögen aufbauen. Die FDP
schlägt einen einheitlichen Steuersatz für sämtliche Einkunftsarten
vor. Er soll als Stufentarif gestalten werden und Einkünfte oberhalb
des steuerfreien Existenzminimums bis 20.000 DM mit 15 %,
Einkommensteile von 20.000 bis 60.000 DM mit 15 % und Einkommensteile ab
60.000 DM mit 35 % belasten. Rot/Grün will demgegenüber zwar die
Steuersätze für Unternehmen senken, die für Arbeitnehmer und Selbständige
aber auf dem bisher hohen Niveau belassen. Gleichzeitig will Rot/Grün
die steuerlichen Bedingungen für eigene Vorsorge durch ihre Pläne zur
Besteuerung von Lebensversicherungen sogar verschlechtern. ·Über
die Versicherungspflicht hinaus werden weitere Eigenvorsorgebeträge
ebenfalls nachgelagert besteuert, um den Bürgern einen Anreiz zu höherer
Absicherung zu bieten. Anmerkungen
zur Positionierung der FDP a)Möglichkeiten
zur Positionierung der FDP in der Rentenreformdebatte Herbst 1999 Die FDP
hat, ausgehend von ihrer Oppositionsrolle im Bund und ihrer
Regierungsbeteiligung in drei Bundesländern zwei grundsätzliche Möglichkeiten,
Position zu beziehen: ·Sie
versucht, in den Konsensgesprächen eine vermittelnde Rolle zwischen SPD
und Union einzunehmen. Zwar wird die FDP genauso wenig wie die Grünen
nach der Verabschiedung im Bundestag wirklich dazu gebraucht, einen
Konsens herzustellen. Sie könnte aber mitwirken wollen, um nicht
abseits zu stehen. Ein eigenständiges programmatisches Profil ist davon
nicht zu erwarten. Vorteile beim Wähler auch nicht. ·Sie
versucht, durch konsequentes Eintreten für eine weitergehende Position
als Union und SPD, als einzige Partei die wirklich erforderlichen
Schritte einzufordern. Sie spricht damit eine Mehrheit der Bürger an,
die den wirklichen Zustand der Rentenversicherung besser kennen, als
viele Politiker glauben. b)
Demoskopie Die
Daten des Politbarometer August 1999 zeigen, dass bei Anhängern von Bündnis
90/Die Grünen und der FDP die Zustimmung zu einer Verlangsamung der
Rentensteigerungen am größten ist. Außerdem ist auffällig, dass
Zustimmung oder Ablehnung weder Links-/Rechts-Schemen zu folgen scheint
noch der Zugehörigkeit zu Koalition oder Opposition. Bei
aller Vorsicht gegenüber demoskopischen Daten und ihrer Eigenschaft als
Momentaufnahme: Es ergibt sich auch aus dieser Betrachtung keinerlei
Anhaltspunkt dafür, dass die FDP nicht über die Rentenreform der früheren
Bundesregierung hinausgehen sollte. Diese
Erkenntnis wird durch eine Umfrage von dimap unterstützt, nach der
bereits 59 % der Deutschen private Altersvorsorge betreiben und
lediglich 39 % bisher ausschließlich auf die GRV setzen. Mit anderen
Worten: Die künftigen Rentner haben längst verstanden, dass die GRV
nicht reicht. c)
Programmarbeit Die
Haltung der FDP zur Rentendebatte und zur Zukunft der Altersvorsorge war
und ist diffus und widersprüchlich. In den Wiesbadener Grundsätzen und
im Bundestagswahlprogramm 1998 ist zwar erkennbar, dass die FDP für
mehr Eigenvorsorge eintritt und die GRV für reformbedürftig hält. Ein
geschlossenes Konzept, dass für alle bereits lebenden Generationen eine
akzeptable und mit der wirtschaftlichen Entwicklung vereinbare Grundlage
für die Alterssicherung darstellt, ist nicht erkennbar. Die Äußerungen
der FDP-Spitzen und der (wenigen) Sozialpolitiker sind widersprüchlich:
Mal für eine Pflicht zur Versicherung, mal gegen „Zwangssparen“ –
immer für mehr Kapitaldeckung, aber nie mit einem klaren und schlüssigen
Konzept. Daher wäre
es nicht verwunderlich, wenn Wähler die FDP zwar mit Rentenkürzungen
in Verbindung brächten (entspräche dem Bild einer Partei, die immer kürzen
will), aber nicht mit einem positiven Konzept zur Sicherung der
Altersvorsorge.
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